Bisher 40 bis 50 Konventionen eingereicht

Bisher 40 bis 50 Konventionen eingereicht
(Tageblatt-Archiv/Julien Garroy)

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Diskussionen um Kirchenfabriken und kein Ende: am Montag Morgen flatterte wieder eine parlamentarische Anfrage ins Haus. Wir haben bei Innenminister Dan Kersch nach dem Stand der Dinge gefragt.

„Bisher haben wir schätzungsweise 40 bis 50 Konventionen erhalten“, so der zuständige Minister. 105 Gemeinden gibt es in Luxemburg. Von der größten, der Stadt Luxemburg, wisse er, dass die Arbeiten auf Hochtouren laufen, so Kersch: „Derzeit sind wir dabei, alle Gemeinden noch einmal anzuschreiben. In diesem Brief wird für jede Gemeinde stehen, was der derzeitige Stand der Dinge ist, die Kirchengebäude auf ihrem Territorium betreffend.“ Außerdem werde noch einmal an das Stichdatum 1. Januar 2017 erinnert, bis zu dem jede Gemeinde mit jeder Kirchenfabrik frei ist auszuhandeln, was sie will. „Alle bis dahin getroffenen Abkommen werden berücksichtigt werden“, präzisiert Dan Kersch.

„Traurig“ wegen CGDIS

Was ausstehende Gutachten des Staatsrats angeht, so war Dan Kersch froh, dass dasjenige über die Reform der Gemeindefinanzen nun vorliegt: „Die Einwände waren technischer Natur und sind bereits in der zuständigen parlamentarischen Kommission abgearbeitet.“

„Traurig“ ist er dagegen, dass die Reform des Rettungswesens in Form der Einführung eines einzigen Korps (CGDIS) immer noch nicht begutachtet wurde: „Das wäre wirklich wichtig gewesen. Diese Reform entspricht einem Wunsch der Basis und betrifft die Sicherheit. An das Stichdatum vom 1. Januar glaube ich nicht mehr wirklich.“

Der ursprüngliche Text wurde im August 2015 im Parlament deponiert, im Mai 2016 nahm die Regierung Änderungen vor. clc

Im Respekt des vorgeschlagenen Gesetzestextes natürlich, wobei die Regierung lediglich interessiert, was bezüglich der Kirchengebäude abgemacht wird. Laut Kersch sei sehr viel Bewegung im Dossier, obwohl man nicht wie vorgesehen bereits Ende November eine erste Liste für die betreffenden „annexes“ des Gesetzestextes erstelllen könne. Das sei aber nicht weiter schlimm, so der Innenminister, der auch nicht weiß, wann und ob noch diesen Monat das Gutachten des Staatsrats komme: „Ich gehe von gar nichts mehr aus, was den Staatsrat angeht. Wir haben die ‚urgence‘ angefragt; am Staatsrat nun, seine Arbeit zu machen.“ Kommt das Gutachten nicht Ende des Monats, wird das Gesetz auch kaum noch dieses Jahr verabschiedet.

Kadaster-Einträge

Auch das stört den LSAP-Politiker nicht, wenn auch Bedauern in seiner Stimme mitschwingt. Das einzige was zähle sei das Stichdatum 1.1.2017 was getroffene Abmachungen zwischen Gemeinden und Kirchenfabriken angeht. „Außerdem ist es ja so, dass auch Gemeinden die nichts einreichen, eigentlich etwas einreichen. Denn das heißt ja dann in dem Fall, dass es entweder kein Dokument zum Besitznachweis oder aber keine Einigung zwischen den Parteien gibt. Und in dem Fall ist das Gesetz klar: dann geht das Kirchengebäude in den zentralen Fonds der Luxemburger katholischen Kirche“, führt Dan Kersch weiter aus. Es sei eine einmalige Gelegenheit von Autonomie, die die Gemeinden hier erhalten würden, erklärt er auch noch einmal seinen Standpunkt bezüglich dieses Kritikpunktes.

Die parlamentarische Anfrage betraf im Übrigen Kadaster-Einträge und war an den Finanzminister gerichtet. Ob es stimme, dass das Kadasteramt dabei sei, Änderungen an Parzellen von Kirchengebäuden vorzunehmen, wollten die CSV-Abgeordneten Adehm und Roth wissen. Pierre Gramegna bestätigt in seiner Antwort, dass das Amt im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags dabei sei, Nummern von Grundstücksparzellen zu ändern. Dies würde nur Kirchengebäude betreffen, wo die Nummer des Gebäudes an sich („emprise au sol“) die Gleiche wäre wie die des Grundstücks, auf dem das Gebäude steht. Zwei verschiedene Nummern für Gebäude und umliegendes Grundstück würde es in mehreren Fällen bereits geben, so Gramegna weiter, und: Es sei nichts geändert worden was die namentlichen Kadaster-Einträge von Besitzern angehe.

Friedhöfe: Gemeinden zuständig

Dies sei lediglich ein administrativer Vorgang, sagt auch der Innenminister. Wobei man bei „umliegende Grundstücke“ und „Kirchengebäude“ natürlich gleich an Friedhöfe denkt. Diese unmittelbare Nähe ist oft vorhanden, und die gesetzliche Lage klar laut Dan Kersch: „Seit dem Gesetz von 1972 müssen die Gemeinden für den Unterhalt der Friedhöfe sorgen, und sind auch meistens Besitzer der Friedhofsgelände.“

Da der zentrale Fonds für alle weiteren „Besitztümer“ der Kirchenfabriken – die sie ja lediglich verwalten – längst nicht überall innerhalb der Kirche auf Gegenliebe stößt, wollten wir von Dan Kersch des Weiteren wissen, ob die Möglichkeit bestünde, dass Kirchenfabriken Besitz an Gemeinden schenken – damit könnten sie „verhindern“, dass dieser an die katholische Kirche gehe. „Das geht nicht“, so der Minister: „Verkaufen können sie, nach den Regeln die für dieses ‚établissement public‘ gelten, d.h. mit einem positiven Gutachten von Gemeinderat und Bistum.“ Der Erlös würde in dem Fall, wie alle anderen verwalteten Besitztümer aller Kirchenfabriken, später an den zentralen Fonds gehen.

Gerüchte, dass nach Möglichkeiten gesucht werde, Besitz anderweitig „unterzubringen“, wollte Dan Kersch nicht kommentieren. „Davon weiß ich nichts. Es wäre aber in dem Fall klar, dass dies eine Straftat darstellen würde.“