Bessere Sehkontrollen

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LUXEMBURG - Ab Donnerstag, den 3. Februar 2011, gelten neue Bestimmungen, was die medizinischen Bedingungen zum Führerscheinerhalt angeht.

Die Regeln sollen präzise Vorgaben machen, was die Sehfähigkeit betrifft. Die Fahrer werden einer globaleren Untersuchung unterzogen.

Diabetiker sollen einen Führerschein erhalten können, wenn sie sich regelmäßig einer medizinischen Untersuchung unterziehen. Das soll auch für das Führen von Schwertransportern und Bussen gelten, was bisher nicht möglich war. Epilepsie wird in den neuen Regelungen erstmals definiert. Betroffene müssen sich regelmäßig untersuchen lassen, solange sie nicht mindestens fünf Jahre ohne Anfall geblieben sind.

Die Entscheidung, ob Führerschein oder nicht, trifft das Ministerium aufgrund der Empfehlung der medizinischen Kommission, die sich auf das Urteil eines Spezialisten stützt.