Der 48-jährige Beschuldigte erklärte dem Richter, dass er weder seine Frau vergewaltigt hat, noch sie versucht hat umzubringen. Er habe sie mit dem Messer verletzt, da sie versucht hat ihn anzugreifen. Die Fakten gehen auf den 20. April des Jahres 2012 zurück. An jenem Tag soll der Angeklagte in das Haus seiner Frau eingebrochen ein und diese mit einem Messer lebensbedrohlich verletzt habe.
Ihm wird auch vorgeworfen, er habe sie zwischen den Jahren 2000 und 2011 immer wieder vergewaltigt. Wegen diesen Vorwürfen wurde der heutige Angeklagte aus dem Haus seiner Frau weggewiesen. Das Opfer wollte nie Anzeige gegen ihren Mann erstatten, bis zum 1. Januar 2012, an dem Tag wo er weggewiesen wurde.
Am Freitag wird der Prozess mit dem Plädoyer des Verteidigers Me Philippe Stroesser und dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft abgeschlossen.
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