Die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt gegen das Richterurteil vom Dienstagmorgen. Die Taten passierten 2008, und zu dem Zeitpunkt lag das Schutzalter („majorité sexuelle“), d.h. das Alter, ab dem eine Person zu einer sexuellen Handlung einwilligungsfähig ist, bei 14 Jahren. Der Junge war zu dem Zeitpunkt genau so alt.
Die Gesetzgebung wurde erst im Juli 2011 verschärft und das Schutzalter auf 16 Jahre angehoben. Die Richter stellten fest, dass kein Beweis für das Nicht-Einverständnis zu sexuellen Handlungen des Minderjährigen vorlag.
Der Pfarrer aus Belair war beschuldigt worden, im Jahr 2008 einen damals knapp 14-jährigen Schutzbefohlenen mehrfach missbraucht zu haben. In dem Prozess wurde der angeklagte Pfarrer freigesprochen.
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