/ Berlusconis Einsprüche abgelehnt
Nach dem Prinzip „vor dem Gesetz sind alle Bürger gleich“ könne auch für Berlusconi keine Ausnahme gemacht werden, erklärte die Richterin Giulia Turri in Abwesenheit des Angeklagten.
Nicht weniger als 16 Punkte hatten die Verteidiger Nicolò Ghedini und Piero Longo Ende Mai vorgebracht und damit vor allem auf die Frage abgezielt, ob das Mailänder Geschworenengericht überhaupt zuständig sei. Um das zu klären, zog Berlusconi inzwischen auch vor das italienische Verfassungsgericht.
Amtsmissbrauch
Der 74-jährige Medienmogul sitzt in dem auch international stark beachteten Prozess wegen Amtsmissbrauchs und verbotenem Sex mit einer Minderjährigen auf der Anklagebank. Die Staatsanwälte legen ihm zur Last, die damals 17-jährige „Ruby Rubacuori“ alias Karima el-Marough 2010 mit Geld, Schmuck und anderen Wertsachen zu wilden Bunga-Bunga-Nächten bewegt zu haben.
Dass Berlusconi sie später mit einem Anruf bei der Polizei vor einer Festnahme wegen Diebstahls rettete, wertet die Anklage als Amtsmissbrauch. Der Ministerpräsident und seine Anwälte machen dagegen geltend, er habe so handeln müssen, um einen diplomatischen Zwischenfall zu vermeiden. Berlusconi habe angenommen, das Mädchen sei eine Nichte des damaligen ägyptischen Staatschefs Husni Mubarak. Deswegen gehöre der Fall – wenn überhaupt – vor ein Ministergericht, argumentierten die Anwälte.
Vertagt
Das letzte Wort hat nun das Verfassungsgericht in Rom, mit dessen Entscheidung jedoch nicht vor Herbst zu rechnen ist. Der „Ruby“-Prozess wurde am Montag auf den 3. Oktober vertagt.
- Blau durch den Sonntag - 18. September 2017.
- 38-jähriger Vermisster aus Schieren ist tot - 4. August 2017.
- Polizei fasst Einbrecher und Komplizin - 3. August 2017.