Berliner Terrorverdächtige sitzen in U-Haft

Berliner Terrorverdächtige sitzen in U-Haft
(dpa)

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Die Beweise genügten einem Haftrichter: Die Berliner Terrorverdächtigen sind in Untersuchungshaft. Fluchtgefahr. Sie sollen eine schwere staatsgefährdende Straftat vorbereitet haben.

Ein Tag nach ihrer Festnahme hat ein Richter am Freitagabend Haftbefehl gegen die beiden Berliner Terrorverdächtigen erlassen. „Es gibt einen dringenden Tatverdacht und es besteht Fluchtgefahr“, begründete der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, die Entscheidung für die Untersuchungshaft. Die Männer stünden im Verdacht, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben.

Der 24 Jahre alte Deutsche libanesischer Herkunft und der 28-Jährige aus dem Gazastreifen waren am Donnerstag festgenommen worden. Sie sollen sich gemeinsam Chemikalien für den Bau einer Bombe besorgt haben.

Sperrliche Informationen

Mit Details zum Ermittlungsstand hielten sich die Behörden jedoch bedeckt. Die Fahnder prüften derzeit sichergestelltes Material. Bei Durchsuchungen nahm die Polizei unter anderem Computer, Dateien und USB-Sticks mit, zudem werden die Chemikalien untersucht.

Wie die „Berliner Morgenpost“ in ihrer Online-Ausgabe meldete, sollen sich beide bisher nicht zum Tatvorwurf geäußert haben. Auch zum Tatmotiv, über das Ziel oder etwaige Hintermänner sei nichts bekannt, hieß es.

Kein Zusammenhang mit 11. September

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, die nur bei schwerwiegenden staatsgefährdenden Straftaten von besonderer Bedeutung ermittelt, hat sich bislang nicht eingeschaltet.

Die Verdächtigen gehören nach bisherigen Erkenntnissen vermutlich keiner internationalen Terrorgruppe an. Zudem hatten die Berliner Behörden betont, dass der Fall nicht mit dem Jahrestag der Terroranschläge vom 11. September 2001 in den USA in Zusammenhang stehe. Die Anschlagsplanungen seien in der Anfangsphase gewesen, hatte Berlins Innensenator Ehrhart Körting erklärt.

„Größeren Schaden verhindern“

„Lieber jetzt zugreifen und verhindern, dass großer Schaden entsteht“, sagte Körting im Deutschlandfunk. Auf die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat stehen nach dem 2009 neu eingeführten Strafgesetzbuch-Paragrafen 89 a Haftstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Nach dpa-Informationen sind die beiden Festgenommenen Anhänger des Salafismus – einer Strömung des Islam, die Sicherheitsbehörden als besonders streng und rückwärtsgewandt einschätzen. Die Berliner Verfassungsschützer gehen davon aus, dass es in der Hauptstadt rund 350 strenggläubige Salafisten gibt. Etwa 100 von ihnen sollen gewaltbereit sein.