Berater, Anwälte, Banker

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(dpa)

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Die Luxemburger Tochter der Commerzbank steht im Verdacht, in großem Stil Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet zu haben. Der Generalstaatsanwalt hat am Mittwoch reagiert.

Zahlreiche Luxemburger Banken und fast neunzig Rechtsanwälte und Vermögensverwalter sollen deutschen Kunden bei Steuerhinterziehung geholfen haben, durch die Gründung von Offshore-Gesellschaften bei einem Dienstleister in Panama, schreibt die „Sueddeutsche Zeitung“ am Mittwoch. Im Visier der deutschen Ermittler steht die Mossack Fonseca Group. Der Vermögensverwalter ist eine Großkanzlei mit Sitz in Panama, berichtet am Mittwoch die „Frankfurter Allgemeine“. Sie habe sich auf sogenannte Offshore-Gesellschaften spezialisiert und betreibt Büros in 33 Ländern. Die meisten der auf den Datenlisten vermerkten Anleger haben ihre Briefkastenfirmen offenbar über Banken oder Berater in Luxemburg eröffnet, angeblich auch über die Commerzbank, schreibt das Blatt.

Die Erklärungen der Generalstaatsanwaltschaft

Rechtshilfe werde nur bei Vorliegen eines Steuerbetrugs nach Luxemburger Abgabenordnung geleistet. Ein Steuerbetrug liege dann vor, wenn der Steuerpflichtige „systematisch betrügerische Machenschaften vornimmt mit dem Vorsatz der Steuerbehörde relevante Tatbestände zu verheimlichen oder diese von unwahren Tatbeständen zu überzeugen und wenn der begangene oder versuchte Betrug einen bedeutenden Betrag betrifft, sei es in absoluten
Zahlen oder im Zusammenhang mit der jährlichen Steuerschuld“, so die Generalstaatsanwaltschaft. „Sind diese erschwerenden Umstände nicht zufriedenstellend aus dem Ersuchen ersichtlich, und werden auch keine weiteren Elemente auf Anfrage nachgereicht, kann nur der Anfangsverdacht der Steuerhinterziehung zurückbehalten werden, so dass das Ersuchen abgelehnt werden muss, es sei denn, es würden nachträglich noch neue Erkenntnisse nachgereicht, die dann einen positiven Beschluss bewirken können.“

„Aus dem uns von der Staatsanwaltschaft Köln vorgelegten Ersuchen, unter Vorbehalt des Untersuchungsgeheimnisses das uns nicht erlaubt, persönliche Details aus der Akte zu zitieren, ging nur hervor, dass gegen eine Person ermittelt wurde „wegen des Verdachts der Beihilfe zur Einkommensteuerhinterziehung“ darauf gründend, dass diese Person in
Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen ermöglicht hätte, die Pflicht zur Zahlung der Quellensteuer auf in Luxemburg erzielten Kapitalerträgen durch Zwischenschalten von Gesellschaften zu umgehen.“
Aus dem Ersuchen sei jedoch nicht hervorgegangen, dass gegen einzelne Personen, Begünstigte von zwischengeschalteten Gesellschaften, aufgrund von Steuerbetrug ermittel wurde.

Der integrale Wortlaut der Mitteilung

Gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen“ spricht die Commerzbank von Altfällen. Das Ermittlungsverfahren beziehe sich auf Fälle, die zehn Jahre und länger zurückliegen, heißt es.

Rechsthilfe abgelehnt

Die Staatsanwaltschaft Köln hatte im Dezember in Luxemburg um Rechthilfe gebeten. Das Ersuchen wurde aber mit der Begründung abgelehnt, dass die Indizien für einen systematischen Steuerbetrug nicht ausreichend seien. „Es haben präzise Angaben gefehlt,“ hatte am Dienstagabend Justizsprecher Henri Eippers gegenüber Tageblatt.lu betont. Bei den Kölnern wurde anschließend zusätzliche Details angefragt. „Die Staatsanwaltschaft habe sich aber in Luxemburg nicht mehr gemeldet,“ so Eippers.

In einer Mitteilung präzisiert die Luxemburger Generalstaatsanwaltschaft, welche gesetzlichen Vorbedingungen erfüllt werden müssen, damit einem Rechtshilfersuchen Folge geleistet werden kann. (siehe nebenstehenden Beitrag)

Am Dienstag gab es zahlreichen Razzien in Rheinland-Pfalz, dem Rheinland und Hessen. Über 130 Steuerfahnder , darunter aus Trier und 20 Polizeibeamte waren im Einsatz. Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt dem Bericht zufolge in mehreren hundert Fällen wegen Steuerhinterziehung sowie Beihilfe zur Steuerhinterziehung. In einigen Verfahren soll es auch um den Verdacht der Geldwäsche gehen.