/ Benimm-Regeln für die Regierung
Die Minister erhalten einen neuen Verhaltenskodex. Der Vorgänger, der von der CSV-LSAP-Regierung angenommen worden war, sei zu ungenau gewesen, wurde vor der Presse am Samstag nach dem Ministerrat betont. Das Hauptproblem sei gewesen, dass er jursitisch nicht bindend war.
Die neue Auflage des Deontologie-Kodexes sieht kein Berufsverbot vor. Wenn es eines gebe, hätten Minister die Möglichkeit dagegen zu klagen, wurde betont. Etienne Schneider sagte in diesem Zusammenhang auf RTL, dass ein Berufsverbot unsinnig sei. Er zum Beispiel hätte so viele Ressorts zu leiten, dass er nur noch als Hebamme arbeiten könnte. Und da hätte er nicht die notwendigen Qualifikationen, scherzte Schneider.
Klare Regeln
Den Ministern werden aber für 24 Monate nach dem Ende ihrer politischen Laufbahn strenge Regeln auferlegt. Nach einem Wechsel in die Privatwirtschaft dürfen sie zum Beispiel keine Informationen aus den Ministerien mitnehmen oder verwenden, die nicht öffentlich waren. Auch Informationen die persönlich an sie gerichtet wurden, dürfen nicht weitergegeben werden.
Der Kodex wird in einem großherzoglichen Reglement festgehalten. Unternehmen, die sich durch die Präsenz eines Ex-Regierungsmitglids bei der Konkurrenz geschädigt fühlen können Zivilklage einreichen. Dort seien hohe Strafen möglich, wurde am Samstag erklärt. Strafrechtliche Verfolgungen bei einem Faux-pas einer Ministers im Amt oder eines Ex-Ministers sind im Reglement aber nicht vorgesehen. Politische Konsequenzen für die Amtsinhaber wird es aber geben, bis hin zum Rücktritt des Ministers.
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