Bausch gegen zwei Gewerkschaften

Bausch gegen zwei Gewerkschaften
(Tageblatt-Archiv/Jean-Claude Ernst)

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Am Mittwoch und Donnerstag meldeten sich zwei Gewerkschaften in Sachen Flughafenbetreiber und einer ausstehenden Entscheidung vom zuständigen Minister François Bausch zu Wort. "Amused" sind weder OGBL noch CGFP.

Es geht um die von der EU vorgeschriebene Zertifizierungsprozedur des Luxemburger Flughafens, die bis Ende 2017 abgeschlossen werden muss … Prozedur, die aber noch nicht eingeleitet ist. Diese Prozedur wird durchgeführt unter der Aufsicht des „Aerodrome Operator“ im Flieger-Englisch; dem Flughafenbetreiber demnach in einem eher technischen Sinn.

Was macht die ANA?

Die Abteilungen der ANA sind Verwaltung, „Operations“, Luftraumkontrolle (ATC– Air Traffic Control), CNS (Communication, Navigation, Surveillance), Elektrotechnik, Flughafenfeuerwehr, Instandhaltung und Wetterdienst (MeteoLux).

Unter die Missionen der ANA fallen u.a. auch das Bereitstellen von aeronautischem
Material, Pistenbeleuchtung und -kennzeichnung, „Wildlifemanagement“ v.a. natürlich Vögel betreffend, sowie ebenfalls alle Aufgaben, die unter den spezifischen Winterdienst fallen. clc

Als solcher wurde 2014 nach einer Schlichtungsprozedur die staatliche „Administration de la navigation aérienne“ ANA designiert. Was Sinn macht, da die ANA für alle technischen und sicherheits-relevanten Belange am Findel zuständig ist. Der Verwalter des Findels, Lux-Airport, ist eine Firma nach Privatrecht und arbeitet unter kommerziellen Gesichtspunkten, auch wenn der Staat 100% der Aktien hält. Nun könnte aber auch die Funktion des „Aerodrome Operator“ an Lux-Airport übertragen werden; ein Gedanke, mit dem sich der zuständige Minister François Bausch trägt.

ANA seit 2014 als „Aerodrome Operator“ designiert

Dagegen wehren sich OGBL (Fluglotsen-Gilde) und CGFP (Personalvertretung RPAA) seit längerem mit Händen und Füßen, aus gewerkschaftlichen (Teil-Privatisierung, Auslagerung) und sicherheitstechnischen Gründen (Lux-Airport habe weder das Personal noch das Know-how, um ANA-Aufgaben zu erledigen). Die neuerlichen Pressemitteilungen haben als Ursache die Tatsache, dass der Minister eine am 12. Oktober beantragte gemeinsame Sitzung nicht für nötig hält. In seinem Antwortschreiben vom 28. Oktober gibt François Bausch laut OGBL als Argument an, dass Lux-Airport lediglich als Koordinator der Zertifizierungsprozedur genannt werden solle.

Der OGBL sagt dagegen, dass Lux-Airport als „Aerodrome Operator“ designiert werden soll, dass Verantwortliche des Ministeriums dies auch bereits der Direktion der Flughafenverwaltung mitgeteilt hätten und die europäische Behörde EASA in den kommenden Wochen über den Wechsel des „Aerodrome Operators“ informiert werden solle.

Erneute Schlichtungsprozedur?

Laut OGBL würde dies „bedeuten, dass die Verwaltung künftig am Gängelband einer privaten Aktiengesellschaft geführt werde und unter dessen Vormundschaft operieren müsste.“ Dass diese Entscheidung ganz ohne Sozialdialog getroffen wurde, stößt der Gewerkschaft zusätzlich auf. „Der OGBL und die Luxemburger Fluglotsengilde widersetzen sich formell einer Privatisierung oder Teilprivatisierung der ANA und behalten sich diesbezüglich sämtliche Rechte vor, unter anderem das Recht eine Schlichtungsprozedur zu beantragen, um sich für die Interessen der bei der ANA beschäftigten Staatsbeamten einzusetzen und für den Erhalt eines effizienten öffentlichen Dienstes zu kämpfen“, schließt die OGBL-Mitteilung.

Scharfe Tonlage auch bei der CGFP: „völlig unakzeptabel und in keinster Weise hinnehmbar“ heißt es am Anfang der Mitteilung und „(…) regelrechten Affront (…) ein Beispiel von politischer Arroganz, das seinesgleichen sucht“ am Ende. Für die CGFP stehen die Auslagerungsabsichten zudem „in krassem Widerspruch zu einem Schlichtungsprotokoll aus dem Jahre 2014, das eindeutig und unmissverständlich festhält, der ANA, als Flughafenbetreiber, die nötigen Mittel zur Verfügung zu stellen, um eine Zertifizierung zu erlangen. Bereits in vorherigen Stellungnahmen hatte die CGFP die Herangehensweise, sich über Lösungen hinwegzusetzen, die in langwierigen Schlichtungsverfahren erzielt wurden, als völlig inakzeptabel gewertet.“

Beide Gewerkschaften schließen das Beantragen einer erneuten Schlichtungsprozedur nicht aus.