Mittwoch12. November 2025

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Auslieferung in die USA erlaubt

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Die obersten Hüter der Menschenrechte ind er EU geben London grünes Licht für die Auslieferung radikaler Islamisten an die USA. Auch im US-Hochsicherheitsgefängnis würden die Grundrechte geachtet.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat keine Einwände gegen die Auslieferung des Hasspredigers Abu Hamza und fünf weiterer radikaler Islamisten von Großbritannien an die USA. Die Unterbringung der mutmaßlichen Terroristen in einem US-Hochsicherheitsgefängnis sei kein Verstoß gegen das Verbot unmenschlicher Behandlung, urteilte das Gericht am Dienstag in Straßburg. Allerdings sollten die britischen Behörden mit der Überstellung der Männer drei Monate warten, bis die Berufungsfrist für dieses Urteil abgelaufen sei, hieß es.

Die USA werfen dem in Ägypten geborenen Abu Hamza elf verschiedene Straftaten vor. Er soll unter anderem zwischen 1998 und 2000 ein Trainingscamp für Terroristen im US-Bundesstaat Oregon organisiert und 1998 eine Geiselnahme im Jemen geplant haben. Ihm drohen in den USA 100 Jahre Haft. Die übrigen Islamisten sollen Anschläge in den USA geplant haben. Zwei von ihnen sollen an den Anschlägen auf die US-Botschaften in Nairobi und Daressalam 1998 beteiligt gewesen sein.

Auslieferung schon im Februar entschieden

Großbritannien hatte bereits Anfang Februar die Auslieferung Abu Hamzas an die USA angekündigt. Britische Gerichte hatten die Klagen der auf der Insel inhaftierten Islamisten gegen ihre Auslieferung abgewiesen.

Auch eine lebenslange Haftstrafe, falls sie verurteilt würden, könne angesichts der äußert schweren Vorwürfe nicht als unangemessen betrachtet werden, begründete der EGMR seine Entscheidung. Den Islamisten drohe in den USA nicht die Todesstrafe und ihnen werde auch nicht der Zugang zu Rechtsmitteln verweigert, hatte das Gericht schon vorher erklärt.