Trier: Hoteliers gegen „Bettensteuer“

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Auf der tagesordnung des Trierer Stadtrates befand sich am Dienstagabend unter anderem die Einführung einer "Kultur- und Tourismusförderabgabe auf Übernachtungen in Trier", eine Art "Bettensteuer“. Diese Abgabe stößt bei den Hoteliers jedoch auf erbitterten Widerstand.

Köln und Bingen haben die Steuer schon eingeführt, heißt es im Trierischen Volksfreund von Dienstag. Jetzt soll auch Trier sie bekommen. Die  Trierer Hotelierbetriebe sollen zur Kasse gebeten werden.  Hotels, Pensionen, Privatzimmer, Jugendherbergen, Ferienwohnungen, Motels, Campingplätze oder Schiffe sollen  zum 1. Januar 2011 einen Euro pro Übernachtung  für volljährige Gäste und für die Dauer von maximal sieben Übernachtungen zahlen. Die Abgabe soll alle drei Monate erhoben werden.

Die Stadt rechnet für 2011 mit Einnahmen von 600 000 Euro. Die Verwaltungskosten werden sich lediglcih auf 30 000 Euro belaufen. Ob die Betriebe durch die Abgabe ihre Preie erhöhen, bliebe ihnen überlassen.

Die Idee der „Bettensteuer“ stammt vom sogenannten „Bürgerhaushalt“. Jedes Jahr werden die Bürger aufgerufen, ihre Vorschläge im Zusammenhang mit der Aufstellung des Haushalts einzubringen. Die CDU fand den Vorschlag gut und brachte im Januar einen diesbezüglichen Antrag ein, der im Stadtrat eine breite Mehrheit errang. Am Dienstagaband wurde die Einführung der Abgabe im Trierer Stadtrat angenommen.

Rechtliche Überprüfung

Die Maßnahme stößt jedoch auf erbitterten Widerstand von Seiten der Hoteliers aus Trier. Auch die Industrie- und Handelskammer (IHK) kritisiert die Einführung der Steuer.  Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) bezeichnet die Abgabe als verfassungswidrig und bereitet mehrere Klagen gegen die neue Gebühr vor.  Die Gasthausbetreiber ihrerseits kündigten eine rechtliche Überprüfung an.

Die Abgabe habe als Ziel, die Kultur und  den Tourismus in der Römerstadt  zu fördern, so der Stadtrat. Es sei jedoch rechtlich nicht möglich, eine Satzung zu verabschieden, die einen genauen Zweck für das eingenommene Geld festlegt. Das Geld müsse also als Einnahme im städtischen Haushalt eingetragen werden.

tageblatt.lu