Tierschutz wird verstärkt

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag den Schutz von Zuchtvieh bei Transporten über die EU-Außengrenzen hinweg gestärkt.

Der Tierschutz beim Transport über EU-Grenzen hinweg ist am Donnerstag vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg verbessert worden. Demnach müssen Viehtransporteure in Fahrtenbüchern vorab nachweisen, dass sie die EU-Regeln zu Ruhezeiten sowie zum Füttern und Tränken der Tiere auch auf den Wegstrecken außerhalb der EU einhalten wollen, wie das Gericht in einem am Donnerstag in Luxemburg verkündeten Urteil entschied (Az. C-424/13).

Im aktuellen Fall hatte die Stadt Kempten einem Zuchtvieh-Exporteur den Transport von Rindern nach Usbekistan untersagt. Sie hatte dies damit begründet, dass dessen Fahrtenbuch für die geplante 7000 Kilometer lange Strecke in den Ländern jenseits der EU keine Ruheorte vorsehe. Allein dieser Transportabschnitt dauere mehr als fünf Tage.

Bis zu 14 Stunden ist erlaubt

EU-Vorschriften zufolge dürfen Rinder auf der Straße nonstop bis zu 14 Stunden transportiert werden. Danach gilt eine einstündige Ruhepause, während der die Tiere zu Trinken bekommen müssen. Nach einem weiteren Transport von 14 Stunden müssen die Tiere entladen, gefüttert und getränkt werden und eine Ruhezeit von mindestens 24 Stunden erhalten.

Der EuGH bestimmte nun, dass dieser Schutz auch über EU-Grenzen hinweg einzuhalten ist und Behörden von Unternehmen eine „wirklichkeitsnahe Transportplanung“ verlangen dürfen. Zur Begründung verwies das Gericht auf „das Wohlergehen der Tiere als fühlende Wesen“. Transporte dürften demnach nicht erfolgen, wenn den Tieren dabei „unnötige Leiden zugefügt“ würden.