Streit um sechs Goethe-Zeichnungen

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Ein seit Jahren dauernder Rechtsstreit um sechs Zeichnungen des Dichterfürsten Johann Wolfgang von Goethe ist am Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht München fortgesetzt worden.

Eigentümer Nicolas Henckel von Donnersmarck wehrt sich gegen den Eintrag der Blätter in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes, den das bayerische Kultusministerium beabsichtigt. Die Zeichnungen könnten dann nicht ins Ausland verkauft werden. Donnersmarck hat seine Klage unter anderem mit dem fehlenden Nachweis von Goethes Urheberschaft begründet, die Blätter seien Erinnerungsstücke seiner Familie und kein schützenswertes Kulturgut.

Unbestritten gehörten die sechs Zeichnungen zu dem sogenannten Hirschhügel-Konvolut, das die Familie Donnersmarck dem Goethe-Nationalmuseum in Weimar nach der Wende als Dauerleihgabe überließ. Zur Sammlung zählten 45 Handzeichnungen, davon 39 Blätter von Goethes Hand. Anfang 2009 ließ sich der Kläger das Konvolut vorübergehend aushändigen, er wollte die Zeichnungen von einem Sachverständigen prüfen lassen. Wegen Befürchtungen, er plane deren Verkauf, wurde die Aufnahme ins Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes angestrengt – wobei das zunächst zuständige Thüringer Kultusministerium die bayerischen Kollegen einschaltete.

Zehn Zeichnungen, die für eine Ausstellung an das Museum zurückgegangen waren, stehen inzwischen unter Schutz. Für 29 Blätter kam der Antrag auf Eintrag ins Verzeichnis spät, sie waren bereits an einen Käufer in Salzburg veräußert. Im Falle der übrigen sechs Zeichnungen muss das Gericht klären, ob ihr Verlust für den deutschen Kulturbesitz „wesentlich“ wäre. Möglicherweise komme es auf den Wert der einzelnen Zeichnung nicht an, sondern auf deren Bedeutung für das Hirschhügel-Konvolut, sagte der Vorsitzende.