Sohn schwänzt – Mutter muss ins Gefängis

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Weil sie ihren Sohn häufig nicht zur Schule schickte, muss eine Mutter für sechs Monate ins Gefängnis.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte in letzter Instanz zwei vorangegangene Urteile, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Da mildere Strafen nichts bewirkt hatten, war die Frau vom Amtsgericht Lampertheim und vom Landgericht Darmstadt wegen „hartnäckigen Entziehens“ ihres Kindes von der Schulpflicht zur gesetzlich möglichen Höchststrafe verurteilt worden.

Die von ihrem Ehemann getrennt lebende Frau hatte ihren minderjährigen Sohn von November 2008 bis Februar 2009 an insgesamt 37 einzelnen Tagen nicht zur Schule geschickt. Der Junge stand den Angaben zufolge zu diesem Zeitpunkt auf dem Wissensstand eines Sonderschülers der 4. Klasse, obwohl er altersgemäß die 9. Klasse hätte besuchen müssen. Schon seit 2004 war das Kind „die meiste Zeit“ nicht zur Schule gegangen, wie es weiter hieß.

Die Mutter wurde daraufhin zunächst zu einer Geldstrafe, später zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, ohne dass dies etwas an ihrem Verhalten geändert hätte. Das Oberlandesgericht verwies darauf, dass die allgemeine Schulpflicht dem Schutz des Kindes in Bezug auf sein Recht auf Bildung und die Herausbildung zu einem verantwortungsbewussten Staatsbürger diene. Die Eltern hätten dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder am Unterricht teilnehmen. Die Höchststrafe beurteilten die Richter als gerechtfertigt, da mildere Maßnahmen nicht zum Erfolg geführt hätten.