Russland muss zahlen

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Russland ist wegen seines Vorgehens gegen die früheren Eigner des Ölkonzerns Yukos erneut zu einer Milliardenentschädigung verurteilt worden.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg sprach den Aktionären und Rechtsnachfolgern am Donnerstag eine Entschädigung in Höhe von knapp 1,9 Milliarden Euro zu.

2011 hatte der Straßburger Gerichtshof entschieden, die Yukos-Steuerschulden seien „Ergebnis legitimer Verfahren der russischen Regierung, um der Steuerhinterziehung des Unternehmens entgegenzutreten“. Damit wies Straßburg Vorwürfe der Ex-Aktionäre über einen politischen Hintergrund der Steuerverfahren zurück.

Die früheren Eigentümer hatten eine Entschädigung von rund 71 Milliarden Euro gefordert. Sie warfen Russland eine unrechtmäßige Zwangsenteignung zur eigenen Bereicherung vor.

Erst am Montag hatte der Ständige Schiedsgerichtshof in Den Haag Russland eine Rekordentschädigung von 50 Milliarden US-Dollar (37,2 Mrd Euro) abverlangt. Die Auflösung von Yukos sei politisch motiviert gewesen. Deshalb müsse die Regierung die ehemaligen Aktionäre entschädigen, hieß es in dem Schiedsspruch.

Wie in den Niederlanden ist auch der Spruch in Straßburg gerichtlich anfechtbar.

Russland: „Ungerecht“

Russland hat die zweite Verurteilung im Fall des zerschlagenen Ölkonzerns Yukos „ungerecht“ kritisiert. Das Verfahren sei ein Beispiel für eine „parteiische Herangehensweise“, teilte das Justizministerium am Donnerstag in Moskau mit.

Das Ministerium in Moskau kritisierte die Straßburger Rechtsprechung als widersprüchlich. Die Richter hätten bisher im Yukos-Fall die Rechtmäßigkeit der russischen Gerichtsurteile bestätigt. Das jetzige Urteil stelle Russlands nationales Recht infrage, selbst die Strafe bei Gesetzesverstößen festzulegen. Zudem seien in dem Verfahren zuletzt neue Personen aufgetreten, die gar keinen Zugang zum Prozess beantragt hätten, kritisierte die Behörde.