Prozess gegen Ex-Manager vertagt

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Der Prozess gegen den Ex-Manager wegen mutmaßlichen Insiderhandels beim Flugzeugkonzern Airbus ist bereits am ersten Verhandlungstag vertagt worden.

Das Strafgericht von Paris gab am Freitag dem Antrag der Verteidigung statt, die Verfassungsmäßigkeit des Verfahrens prüfen zu lassen. Bis zu einer Entscheidung darüber, die erst in Monaten kommen könnte, ist der Prozess ausgesetzt. In dem Verfahren sind auch der französische Lagardère-Konzern und sieben derzeitige oder frühere Manager des inzwischen in Airbus Group umbenannten europäischen Luftfahrt- und Rüstungsriesen EADS angeklagt.

Hintergrund ist der Verkauf von EADS-Anteilen Ende 2005 und Anfang 2006, bei dem die Angeklagten von konzerninternem Wissen profitiert haben sollen. Daimler, Lagardère und EADS-Manager hatten in großem Stil Aktien des Airbus-Mutterkonzerns verkauft – bevor dieser im Juni 2006 Lieferprobleme beim Riesen-Airbus A380 einräumen musste, was zu einem massiven Kurssturz der Aktie führte.

Ermittlungen der Börsenaufsicht

Die französische Börsenaufsicht AMF hatte die Vorfälle ebenfalls untersucht. Ende 2009 wurden alle Beschuldigten vom Vorwurf des Insiderhandels entlastet. Die strafrechtlichen Ermittlungen wurden aber fortgesetzt und mündeten nun in dem Prozess. Die Anwälte der Angeklagten stellten am Freitag aber die Zulässigkeit des Verfahrens in Frage. Sie verwiesen auf europäische Regelungen, denenzufolge kein Beschuldigter zweimal wegen derselben Tat verfolgt werden kann. Bekannt ist dieses Rechtsprinzip unter dem lateinischen Namen „Ne bis in idem“ (nicht zweimal gegen dasselbe).

Die Anwälte von Daimler und dem mitangeklagten Airbus-Verkaufsdirektors John Leahy stellten daher am Freitag zwei Anträge, die Verfassungsmäßigkeit des Verfahrens prüfen zu lassen. Nach dreieinhalbstündigen Beratungen entschied das Pariser Strafgericht, den Anträgen stattzugeben. Für die Prüfung ist letztlich der französische Verfassungsrat zuständig. Zunächst werden die Anträge aber Frankreichs Oberstem Gerichtshof, dem Kassationsgerichtshof in Paris, vorgelegt. Dieser muss binnen drei Monaten entscheiden, ob er die Anträge zulässt und an den Verfassungsrat weiterleitet.

„Werden auf jeden Fall gewinnen“

In Frankreich hatten die obersten Gerichte bisher immer die Zulässigkeit von zwei Verfahren nach dem Verwaltungs- und dem Strafrecht bestätigt. Es handele sich um „eine französische Eigenheit, die Europa wahrscheinlich korrigieren wird“, hatte Leahys Anwalt Jean-Yves Le Borgne unmittelbar vor Prozessbeginn gesagt. „Wir werden auf jeden Fall gewinnen, die Frage ist nur wann.“ Er kündigte an, gegebenenfalls ein europäisches Gericht anrufen zu wollen.

Bei dem Prozess traten als Nebenkläger Kleinaktionäre auf, die wegen des Einbruchs der EADS-Aktie 2006 Geld verloren hatten. „Was wir vor allem erwarten, ist eine finanzielle Entschädigung“, sagte deren Anwalt Frédérik Karel Canoy.

Die Angeklagten – unter ihnen ist auch der frühere EADS-Ko-Chef Noël Forgeard und die frühere Nummer zwei des Konzerns, Jean-Paul Gut – weisen die Vorwürfe des Insiderhandels zurück. Insiderhandel kann in Frankreich mit bis zu zwei Jahren Haft und einer Geldstrafe geahndet werden, die bis zum Zehnfachen der erzielten Gewinne gehen kann. Daimler und Lagardère sind im Zuge einer tiefgreifenden Veränderung der EADS-Aktionärsstruktur inzwischen vollständig bei dem Luftfahrt- und Rüstungsriesen ausgestiegen.