/ Polanski muss für Prozess in die USA zurück
Der 76-Jährige ist damit mit seinem Antrag auf ein Verfahren in Abwesenheit gescheitert. Er wollte während des Prozesses weiterhin unter Hausarrest in seinem Chalet in der Schweiz bleiben. Die Staatsanwaltschaft bestand dagegen auf seiner Auslieferung in die Vereinigten Staaten. Polanskis Anwalt Bart Dalton kündigte Widerspruch gegen die Entscheidung an. Die US-Justiz verfolgt Polanski wegen sexuellen Missbrauchs eines Mädchens im Jahr 1977. Der Regisseur legte damals ein Schuldbekenntnis ab und saß 42 Tage in Haft, entzog sich 1978 aber dem weiteren Verfahren durch Flucht ins Ausland.
Unter Hinweis auf Polanskis damalige Flucht erklärte Richter Peter Espinoza am Freitag, er wolle mit seiner Entscheidung die Würde des Gerichts verteidigen. Polanski wurde am 26. September aufgrund eines US-Haftbefehls bei der Einreise in die Schweiz verhaftet. Gegen Zahlung einer hohen Kaution und weitere Auflagen wurde er am 4. Dezember aus der Auslieferungshaft in einen elektronisch überwachten Hausarrest in seinem Chalet in Gstaad überführt.
APD
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