/ Paris muss Senegalesen einreisen lassen
Frankreichs Oberstes Verwaltungsgericht ordnete am Mittwoch an, dem in Marokko lebenden Mann mit Blick auf die am Samstag geplante Hochzeit binnen 24 Stunden ein Visum auszustellen. In Marokko hätte das Paar nicht heiraten können, denn dort ist die Homo-Ehe verboten.
Es ist die erste Gerichtsentscheidung dieser Art seit Einführung der Homo-Ehe in Frankreich im Mai 2013. Dem Mann ein Visum zu verweigern sei ein „schwerer und offensichtlich illegaler“ Verstoß gegen das Grundrecht auf Heiraten, urteilte der Staatsrat in Paris in einer Eilentscheidung. Das Gesetz zur Homo-Ehe halte fest, dass eine Eheschließung in Frankreich vollzogen werden müsse, wenn einer der Partner aus einem Land kommt, in dem die Homo-Ehe nicht erlaubt ist. In einem französischen Konsulat in dem Land könne eine solche Ehe dann nicht geschlossen werden.
Altersunterschied als Grund
Bei der Anhörung vor dem Staatsrat hatte der Vertreter des französischen Innenministeriums die Verweigerung des Visums damit begründet, dass es Zweifel an den Motiven der Eheschließung gebe. Verwiesen wurde unter anderem auf den Altersunterschied von 35 Jahren zwischen den beiden Männern. Zudem hatte sich der Senegalese 2010 ohne gültige Papiere in Frankreich aufgehalten.
Der Staatsrat wies die Argumente des Ministeriums aber zurück. Das Paar habe seit vier Jahren eine gemeinsame Wohnung in der marokkanischen Großstadt Casablanca, wo der Senegalese arbeitet, hob das Oberste Verwaltungsgericht hervor. Zudem habe der Senegalese seit 2010 immer wieder Visa erhalten, um mit seinem Freund Urlaub in Frankreich zu machen. Frankreich muss dem Mann nun ein Visum ausstellen und ihm zudem 5000 Euro zahlen.
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