Paris ist nicht das Ende, sondern der Anfang

Paris ist nicht das Ende, sondern der Anfang
(Francois Mori)

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Bevor das am Samstagabend beschlossene Klimaabkommen in Kraft treten kann, steht noch viel Arbeit vor den verschiedenen Ländern.

Das erste weltweit bindende Klimaabkommen ist am Samstagabend nach langem Ringen einmütig beschlossen worden. Bevor es allerdings in Kraft treten kann, sind noch einige Hürden zu nehmen.

Eckdaten des weiteren Klimaschutzprozesses:

Im April 2016 soll UN-Generalsekreträr Ban Ki Moon zu einer Unterzeichnungszeremonie einladen, wobei auch nachträgliche Unterschriften möglich sind. Danach beginnt der Ratifizierungsprozess, der national unterschiedlich geregelt ist. Besonders heikel ist das Verfahren in den USA, weil der von den Republikanern dominierte Kongress das Abkommen ablehnt. Wenn die USA damit aber keine neuen Verpflichtungen eingehen, die über US-Recht hinausgehen, kann Präsident Barack Obama die Ratifizierung auch im Alleingang vornehmen.

Im November 2016 findet die nächste turnusmäßige UN-Klimakonferenz im marokkanischen Marrakesch statt. Dabei dürfte es vor allem um Fragen der Transparenz bei der Umsetzung von Zusagen sowie um Sofortmaßnahmen beim Klimaschutz vor 2020 gehen.

2018 sollen die für die Zeit bis 2025 oder 2030 eingereichten nationalen Emissionsziele (INDC) erstmals informell neu bewertet werden. Dies wurde in Le Bourget in einer separaten Entschließung festgelegt.

Bis 2020 sollen dann möglichst Nachbesserungen erfolgen. Das neue Klimaabkommen soll in Kraft treten, 30 Tage nachdem mindestens 55 Staaten, die für mindestens 55 Prozent der Treibhausgasemissionen verantwortlich sind, ihm beigetreten sind. Ein Jahr wird im Vertragstext nicht genannt, bisher wurde von 2020 ausgegangen.

Ab 2020 Jahr sollen die Industriestaaten ärmeren Ländern jährlich hundert Milliarden Dollar für Klimaschutz und Anpassung an Klimafolgen zur Verfügung stellen, was auch in der ergänzenden Entschließung festgeschrieben wurde. Bis 2025 soll ein neuer, höherer Betrag vereinbart werden. Im Abkommen wird nur allgemein auf eingegangene Verpflichtungen der Industriestaaten verwiesen – und auf mögliche freiwillige Beiträge aller Staaten.

2023 sollen die nationalen Emissionsziele (INDC) und weitere Beiträge auch finanzieller Art im Rahmen des Abkommens erstmals bewertet und wenn nötig nachjustiert werden. Dies soll von da an alle fünf Jahre erfolgen, das nächste Mal also 2028. Jeweils zwei Jahre nach diesen Terminen sollen die nationalen Emissionspläne nachgebessert werden, wenn dies nötig ist, um die Ziele des Abkommens zu erreichen.