Nach Zugunglück fordert Staatsanwaltschaft vier Jahre Haft

Nach Zugunglück fordert Staatsanwaltschaft vier Jahre Haft
(Sven Hoppe/dpa)

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Im Prozess um das verheerende Zugunglück von Bad Aibling mit zwölf Toten hat die Staatsanwaltschaft am Freitag vier Jahre Haft für den angeklagten Fahrdienstleiter gefordert.

Die Anklage sieht es einem Sprecher des Landgerichts Traunstein zufolge als erwiesen an, dass der 40-jährige Michael P. durch Handyspielen „erheblich abgelenkt“ gewesen sei und dadurch den Unfall verursacht habe. Eine Mitschuld der Deutschen Bahn sieht die Anklagebehörde demnach trotz der im Prozess diskutierten möglichen Mängel bei den Sicherheitsvorkehrungen nicht.

Dafür sehe sie bei dem Angeklagten eine „erhebliche Verletzung von Pflichtvorschriften“. Deshalb sei er wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu verurteilen. Anders als die Staatsanwaltschaft hält es die Verteidigung nicht für erwiesen, dass die für den Frontalzusammenstoß der beiden Züge verantwortlichen Fehler tatsächlich auf die Handynutzung des Angeklagten zurückzuführen sind.

Bewährungsstrafe

Auch ein mögliches Augenblicksversagen komme nach wie vor als Ursache in Frage. Die Verteidigung plädierte daher auf eine Bewährungsstrafe. Sollte das Gericht auf eine Haftstrafe entscheiden, plädierte sie dem Sprecher zufolge hilfsweise auf maximal zweieinhalb Jahre Gefängnis.

Die mögliche Höchststrafe liegt bei fünf Jahren Gefängnis. Bei dem Zusammenstoß zweier Meridian-Züge waren am Faschingsdienstag zwölf Menschen getötet und 89 Menschen zum Teil lebensgefährlich verletzt worden. Das Urteil soll am Montag fallen.