Mehr als nur der Stundenlohn

Mehr als nur der Stundenlohn

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Die Richter des Europäischen Gerichtshofes entschieden am Donnerstag, dass der Mindestlohn von ins Ausland entsandten Arbeitern mehr als den einfachen Stundenlohn umfassen kann.

Firmen, die Arbeitnehmer in ein anderes Land schicken, müssen dort gegebenenfalls mehr als den Mindeststundenlohn zahlen. Das entschied am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Sind Tagegelder oder andere Leistungen verbindlich vorgegeben, gelten diese als Teil des Mindestlohnsatzes, den auch ausländische Arbeitgeber beachten müssen.

Im konkreten Fall waren 186 polnische Arbeiter mit Elektroarbeiten für das Atomkraftwerk im finnischen Olkiluoto beschäftigt. Nach EU-Recht muss der polnische Arbeitgeber ihnen den allgemeinverbindlichen finnischen Mindestlohnsatz zahlen. Die Arbeiter waren jedoch der Auffassung, dass die polnische Firma ihnen nicht alle Mindestlohn-Bestandteile bezahlte. Daher traten sie einer finnischen Gewerkschaft bei, die für sie den Mindestlohn einklagte.

Arbeitnehmer sollen geschützt werden

Wie hierzu nun der EuGH entschied, gehören alle allgemeinverbindlichen Standards zum Mindestlohnsatz dazu. Das gelte auch für verbindliche Lohngruppen-Zuweisungen. Maßgeblich seien „die Rechtsvorschriften oder Praktiken des Aufnahmemitgliedstaats“. Diese seien auch von ausländischen Dienstleistern einzuhalten. Denn neben dem Ziel eines fairen Wettbewerbs wolle das EU-Recht auch die Arbeitnehmer schützen, betonten die Luxemburger Richter. Konkret muss danach die polnische Firma wie finnische Wettbewerber ihren Arbeitnehmern ein Tagegeld, Akkord-Mindestlöhne sowie eine Entschädigung für Pendelzeiten von über einer Stunde bezahlen.

Unterbringungskosten und Essensgutscheine gehören allerdings hier nicht zum finnischen Mindestlohnsatz. Aber auch während ihres Urlaubs haben die polnischen Arbeiter Anspruch auf eine Vergütung, die dem finnischen Mindestlohn entspricht, urteilte der EuGH.