Medizin für die Armen

Medizin für die Armen

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Die EU-Kommission will armen Ländern den Zugang zur Medizin erleichtern. Eine Ausnahme gibt es aber beim Recht auf geistiges Eigentum für Generika.

Die EU-Kommission will die medizinische Versorgung in besonders armen Länder erleichtern. Daher werde der Aufruf der ärmsten Entwicklungsländer für eine unbefristete Ausnahme von den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) zum geistigen Eigentum bei Pharmaprodukten unterstützt, erklärte die Kommission am Donnerstag in Brüssel.

Dadurch könnten die betroffenen Länder Generika unabhängig von bestehenden Patenten importieren und im Land herstellen, beispielsweise wenn es keine Lizenzen gibt, hieß es weiter. Zudem können Hersteller von Generika und internationale Hilfsprogramme zum Beispiel Medikamente gegen HIV-Erkrankungen verteilen, ohne wegen Patentverletzungen Prozesse befürchten zu müssen.

Der Ball liegt bei den EU-Regierungen

Die EU-Regierungen müssen nun über den Vorschlag der Kommission entscheiden. Stimmen sie zu, kann die EU-Kommission bei der WTO in Genf auf die Ausnahmeregelung dringen. Das Thema steht laut Kommission am 15. und 16. Oktober bei der WTO auf der Tagesordnung.

Die ärmsten Entwicklungsländer sind in der Gruppe der sogenannten least developed countries – am wenigsten entwickelte Länder – zusammengefasst. Dazu gehören rund 50 Länder, die meisten in Afrika. Generika sind Nachahmungen von bereits unter einem Markennamen gehandelten Medikamenten mit denselben Wirkstoffen. Sie sind in der Regel billiger als die Originalpräparate.

Mehr zum Thema:


Forscher können Epidemien vorhersagen

Impfstoffe und Therapien gegen Ebola