Krankenhausaufenthalt im Ausland soll vereinfacht werden

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Das Europäische Parlament stimmt heute in erster Lesung über eine Richtlinie, die die Rechte der Patienten regelt, wenn sie grenzüberschreitende Gesundheitsdienste in Anspruch nehmen wollen./ Von unserem Redakteur Guy Kemp, Straßburg

Die Richtlinie hat zum Ziel, den Patienten in der EU den Zugang zu Gesundheitsdiensten in einem anderen EU-Land zu erleichtern. Vor allem wenn es um die Kostenrückerstattung geht. Dieses Vorhaben war bereits in der Richtlinie über die Liberalisierungen der Dienstleistungen, der sogenannten Bolkestein-Richtlinie, enthalten, wurde jedoch aus dieser ausgeschlossen, da es sich bei den Gesundheitsdiensten nicht um gewöhnliche Dienstleistungen handelt. Denn immerhin sind davon nationale Gesundheitswesen betroffen, die nicht gegeneinander ausgespielt werden sollten.
Was von dem jetzigen Regelwerk nicht infrage gestellt wird, ist die bisherige Praxis, den Patienten nach Besuchen bei einem Augen- oder Zahnarzt oder anderen medizinischen Konsultationen im Ausland die anfallenden Kosten von der nationalen Krankenkasse rückzuerstatten. Das Gleiche gilt ebenfalls etwa für den Kauf einer Brille. Geregelt werden soll nun vielmehr, wie es sich bei stationären oder aufwendigeren Behandlungen verhält.
Hier wollte die Europäische Kommission in ihrem Vorschlag, dass den Patienten auch in diesen Fällen ohne Weiteres die Kosten zurückerstattet werden sollten. Was aber einerseits wegen Überlastungen durch Patienten aus dem Ausland zu Engpässen in manchen EU-Staaten führen würde. Andererseits würde die Gefahr bestehen, dass das Funktionieren der Gesundheitssysteme in manchen EU-Staaten wegen des Abwanderns von Patienten beeinträchtigt werde.
Die Patienten sollten jedoch das Recht haben, sich im Ausland behandeln zu lassen, wenn vermieden werden soll, dass nur Wohlbetuchte sich für medizinische Behandlungen ins Ausland begeben können und die weniger bemittelten Patienten ein Nachsehen hätten. Allerdings muss sich der Patient für Krankenhausaufenthalte oder Behandlungen, für die hochspezialisierte und kostenintensive medizinische Infrastrukturen oder Ausrüstungen notwendig sind, eine Vorabgenehmigung bei seiner Krankenkasse einholen, um sicher zu sein, dass ihm nachher die Kosten zurückerstattet werden.

Knackpunktder Abstimmung

Die Forderung dieser einzuholenden Vorabgenehmigung ist denn auch einer der Knackpunkte der heutigen Abstimmung im Europäischen Parlament, wie uns der mit dem Dossier vertraute luxemburgische EP-Abgeordnete Claude Turmes gestern erklärte. Seine Fraktion der Grünen plädiert ebenso wie die Fraktion der Sozialisten und der Vereinigten Linken im Europäischen Parlament, dass die nationalen Gesundheitsbehörden eine möglichst weitgehende Kontrolle über die Genehmigung von stationären Behandlungen im Ausland erhalten.
Dies sei auch im Interesse der Patienten, argumentiert Turmes, da diese dann sicher sein können, dass ihnen die Kosten ihres Krankenhausaufenthaltes im Ausland auch zurückerstattet werden. Zudem besteht für die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, festzulegen – wie es bereits in Luxemburg der Fall ist –, dass ebenfalls Reise- und Unterkunftskosten übernommen werden.
Es sollte daher auch den Mitgliedstaaten überlassen werden, festzulegen, was unter einer stationären Behandlung zu verstehen ist, die eine Vorabgenehmigung erfordert und unter welchen Bedingungen diese verweigert werden kann. Auch im zuständigen Gesundheitsministerrat wolle eine Mehrheit in diesem Punkt einen möglichst klaren Gesetzestext, sagte Turmes, dessen Fraktion gegen den gesamten Richtlinienentwurf stimmen wolle, wenn sie in diesem Punkt ihre Vorstellungen nicht durchbringen kann.
Daneben wird in der Richtlinie aber auch festgelegt, welche Informationen den Patienten vor einem Krankenhausaufenthalt im Ausland zur Verfügung stehen müssen und welche Beschwerde und Entschädigungsmöglichkeiten er im Falle dabei entstandenen Schäden hat. Für Turmes ist dies ein weiterer positiver Effekt dieser Richtlinie, die zu einer Verbesserung der Qualität der medizinischen Versorgung in Luxemburg führen würde.