Korruptionsprozess gegen Berlusconi ausgesetzt

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Der Korruptionsprozess gegen den italienischen Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi ist erneut ausgesetzt worden.

Das Gericht in Mailand beschloss am Freitag, die Verhandlung erst nach einer endgültigen Entscheidung in einem verbundenen Verfahren gegen den britischen Anwalt David Mills fortzusetzen. In beiden Prozessen geht es um den Vorwurf, Mills sei für falsche Angaben vor Gericht von Berlusconi bestochen worden.

Der britische Anwalt wurde bereits der Bestechlichkeit und des Meineids für schuldig befunden und deshalb im Februar 2009 zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Mills ist gegen das Urteil aber in Revision gegangen, die endgültige Entscheidung steht noch aus. Berlusconis Richter wollen nun die höchstrichterliche Klärung der Vorwürfe gegen Mills abwarten, ehe sie voraussichtlich Ende Februar die Verhandlung gegen den Ministerpräsidenten wieder aufnehmen.

Die Verjährungsfristen für den auf das Jahr 1997 zurückgehenden Fall wurden bis zur Wiederaufnahme des Verfahrens ausgesetzt.

Der Korruptionsprozess gegen Berlusconi war erst im November nach eineinhalb Jahren Unterbrechung wieder aufgenommen worden. Hintergrund der langen Verfahrenspause war ein Immunitätsgesetz, das kurz nach Berlusconis Wahlsieg im Frühjahr 2008 verabschiedet wurde. Dieses Gesetz wurde am 3. Oktober 2009 vom Verfassungsgericht in Rom für verfassungswidrig erklärt.