/ Inzestverbot ist rechtens
Die Bestrafung des Inzests in Deutschland ist keine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg am Donnerstag. Die Richter wiesen damit die Beschwerde eines Mannes aus Leipzig ab, der jahrelang mit seiner Schwester eine Liebesbeziehung hatte.
Das Geschwisterpaar war nicht zusammen aufgewachsen. Beide stammten aus schwierigen Verhältnissen. Patrick S. wurde als Dreijähriger von seinem alkoholkranken Vater misshandelt, lebte von klein auf in Heimen und bei Pflegefamilien. Seine Schwester Susan wurde vom Jugendamt betreut. Im Jahr 2000 – kurz vor dem Tod der leiblichen Mutter – lernten sich die beiden kennen. Sie zeugten vier Kinder, zwei davon sind behindert.
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