/ "Histoire belge": Gratis Stationieren in Arlon?
Eben jener jüngste Beschlusss eines Gerichts in La Louvière könnte ab sofort eine Jurisprudenz geschaffen haben, die für alle Städte des Königreichs gelten wird. Vergehen gegen die gestrengen Parkuhren, d.h. Übertreten der Stationierungsdauer bzw. Nichtbezahlen am Automat dürfen fürderhin nicht mehr geahndet werden, wenn die jeweiligen kommunalen Verwaltungen das Betreiben und die Verwaltung der „horodateurs“ an die Privatfirma „City Parking“ übergeben haben, wie das auch in Arlon der Fall ist.
Wie die Zeitung „La Meuse – Luxembourg“ berichtet, hat der Anwalt eines in La Louvière Angeklagten das Gerichtsurteil folgendermassen kommentiert: „ce qui suit ce jugement – applicable à Arlon – est que la ville n’est pas habilitée à poursuivre car elle a mis en concession ses parkings auprès d’un privé. Ce serait au privé de le faire… » Das aber wiederum wirft neue juristische Fragen auf, weil «City Parking » keinen Zugriff auf die kommunalen Dateien hat: „De plus, la loi ne pemet pas à un privé de réclamer ce qui est une redevance communale.“
Schadenersatz für Sünder
In der Praxis wären damit die Arloner Parkuhren ausser Betrieb gesetzt, denn kein Autofahrer bräuchte, weil er gerichtlich nicht mehr belangt werden kann, logischerweise auch nur einen müden Cent als Strafe zu blechen.
Doch es kommt noch besser! Das Gericht aus La Louvère verurteilte jetzt die Stadt, die einen Autofahrer wegen lappigen 12,50 Euro vor den Kadi gezerrt hatte, weil das Vorgehen als „léger, inadmissible et constitutif d’un abus donnant lieu à réparation pour procédure téméraire et vexatoire“ angesehen wurde.
Die Stadt muss dem Sünder 625 Euro Schadenersatz zahlen und kommt daneben auch noch für die Gerichtskosten von 500 Euro auf. FH
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