Händler bekommen mehr Spielraum

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Bei Einkäufen im Internet sollten Verbraucher künftig noch etwas genauer hinschauen - zumindest wenn der Warenwert mehr als 40 Euro beträgt. Dann ab dem kommenden Freitag können Online-Händler ihren Kunden auch bei teureren Produkten beim Umtausch Rücksendekosten in Rechnung stellen.

Für viele Online-Shopper ist es alltägliche Praxis. Sie bestellen bei Amazon, Otto, Zalando und Co. Schuhe, Blusen oder Hemden gleich in mehreren Größen oder Farben, um zu Hause in Ruhe zu auszusuchen, was am besten gefällt. Der Rest wird zurückgeschickt. Das ist kein Problem, denn die Kosten für die Retouren übernehmen die Online-Anbieter.

Doch ab dem kommenden Freitag sollten Verbraucher beim Online-Shoppingbummel etwas genauer hinschauen, bevor sie auf den Kaufbutton drücken – zumindest wenn der Warenwert mehr als 40 Euro beträgt. Denn dann können Online-Händler nach der neuen EU-Verbraucherrichtlinie ihren Kunden auch bei diesen Produkten beim Umtausch Rücksendekosten in Rechnung stellen. Bislang war das nur bei Waren mit einem Wert von weniger als 40 Euro möglich. Die Verbraucher sollten deshalb vor der Bestellung prüfen, ob der Absender die Rücksendekosten künftig noch übernimmt oder nicht, warnen Verbraucherschützer.

Ein Ende der Rücksende-Flut?

Die neue EU-Verbraucherrichtlinie könnte der Flut von Rücksendungen im Online-Handel theoretisch ein Ende machen. Theoretisch. Denn praktisch dürfte sich bei vielen Anbietern kaum etwas ändern. Große Internethändler wie Amazon, Otto oder Zalando haben bereits angekündigt, an den bisherigen kundenfreundlichen Reglungen festzuhalten. Der kostenlose Rückversand sei ein zentraler Bestandteil der Geschäftsidee, heißt es.

Das einheitliche Vorgehen der Platzhirsche dürfte die Marschrichtung für die gesamte Branche vorgeben. Es wird sich erwartet, dass viele kleinen Anbieter mitzuziehen, um ein Minimum an Wettbewerbsfähigkeit zu behalten. Einer Studie zufolge wollen fast ein Drittel der Verbraucher künftig ausschließlich bei Online-Shops einkaufen, die einen kostenfreien Rückversand anbieten.

Monopolbildung

Ob die scheinbar so kundenfreundlichen Retouren-Regelungen allerdings auf Dauer wirklich im Interesse der Verbraucher sind, daran haben einige Handelsexperten Zweifel. Langfrsitig könnten der Verzicht auf Rücksendegebühren eher die Monopolbildung im Online-Handel unterstützen.

Am 13. Juni tritt dann noch eine weitere Änderung in Kraft. Der Widerruf des Kaufvertrages kann dann nicht mehr durch das kommentarlose Zurückschicken des Produkts ausgesprochen werden. Notwendig wird ein formeller Widerruf sein. Ein Zettel bei der Ware reicht da aber oft schon aus. Einen Grund für die Rücksendung muss man nicht angeben.