Flüssigkeitsverbot fällt für wenige Fluggäste weg

Flüssigkeitsverbot fällt für wenige Fluggäste weg

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Transitpassagiere aus Staaten außerhalb EU können ab Monatsende wieder bestimmte Flüssigkeiten mit ins Flugzeug nehmen. Am 29. April wird an vielen EU-Flughäfen das Verbot teilweise aufgehoben.

Eingeführt wurde das Verbot 2006, nachdem Terroristen mithilfe von Flüssigsprengstoff vergeblich versucht hatten, mehrere vom Londoner Flughafen Heathrow startende Passagierjets gleichzeitig zu zerstören. Seither dürfen Passagiere Flüssigkeiten im Handgepäck nur in Behältern mit an Bord nehmen, deren Fassungsvermögen 100 Milliliter nicht übersteigt. Diese Flaschen, Dosen und Tuben müssen in einem wiederverschließbaren Plastikbeutel verpackt werden, der seinerseits maximal einen Liter fasst. Mehr war buchstäblich nicht drin.

Das Flüssigkeitsverbot wird ab den 29. April gelockert. (Foto: AP)

Daran ändert sich für alle EU-Inlandsflüge und für alle Flüge, die in der Europäischen Union starten, auch ab 29. April nichts. Besser gestellt werden nur Reisende, die aus Drittstaaten in die EU einfliegen und dort noch einmal umsteigen.

Bisher mussten diese Fluggäste bei der Handgepäckkontrolle des EU-Anschlussflugs Flüssigkeiten entsorgen, die nicht in das obige Schema passten, also etwa Alkoholika aus dem Duty-Free-Shop oder Mineralwasser. Die teilweise Aufhebung des Flüssigkeitsverbots geht auf eine entsprechende EU-Verordnung zurück. Vollständig soll es genau zwei Jahre später, am 29. April 2013, aufgehoben werden. Bis dahin sollen Detektoren serienreif sein, die Flüssigkeiten in einem geschlossenen Handgepäckstück analysieren können.