Flugunternehmen sollen weniger Treibhausgase ausstoßen

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Mit einer großen Mehrheit von 640 Ja-Stimmen bei 30 Nein-Stimmen und 20 Enthaltungen hat sich das Europäische Parlament gestern in zweiter Lesung für eine Richtlinie ausgesprochen, über die ebenfalls die Fluggesellschaften an der Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen beteiligt werden.

Dazu sollen bis zum Jahre 2012 alle Flugunternehmen, die in der EU starten und landen, am Handel mit Emissionszertifikaten (ETS, Emission Trade System) beteiligt werden. Jede Fluggesellschaft erhält demnach Zertifikate, die dazu berechtigen, eine bestimmte Menge an Treibhausgasen auszustoßen. Reichen diese Zertifikate nicht, müssen weitere hinzugekauft werden oder die Flugzeugflotte auf weniger Treibstoff verbrauchende Flugzeuge umgestellt werden. Wer mehr Zertifikate hat, als er braucht, kann diese an andere Fluggesellschaften verkaufen.
Die EP-Abgeordneten lobten während der gestrigen Debatte weitgehend den mit dem zuständigen EU-Ministerrat gefundenen Kompromiss. Dieser sieht vor, dass 85 Prozent der Zertifikate europaweit direkt an die Flugunternehmen verteilt werden, die restlichen 15 Prozent werden an die meistbietenden versteigert. Die dabei anfallenden Einnahmen sollen zweckgebunden für Maßnahmen gegen den Klimawandel oder die Forschung eingesetzt werden.
Die EP-Abgeordneten musste jedoch gegenüber ihren Forderungen aus der ersten Lesung eine Reihe von Abstrichen machen. Sie wollten, dass bereits ab dem Jahre 2011 (der Umweltausschuss hatte 2010 gefordert) die Luftfahrtunternehmen mit dem Zertifikathandel beginnen. Zudem sollten 25 Prozent der Zertifikate versteigert werden. Darüber hinaus sollen die Fluggesellschaften ihre Treibhausgasemissionen nicht mehr um zehn Prozent gegenüber der Referenzperiode 2004-2006 reduzieren, sondern nur mehr um acht Prozent.
Die französische Umweltstaatssekretärin Nathalie Kosciusko-Morizet meinte denn auch, dem Kompromiss seien schwierige Verhandlungen vorausgegangen. Dieser könnte nun jedoch als „ein Vorläufer für internationale Abkommen“ betrachtet werden. Die Notwendigkeit internationaler Abkommen wurden von den EU-Parlamentariern allseits anerkannt. Allerdings wird befürchtet, dass es schwierig sein werde, die USA mit einzubeziehen. So meinte der liberale EP-Abgeordnete Holger Krahmer, dass ein solches Abkommen bisher nicht an US-Präsident George W. Bush, sondern an dem von Demokraten dominierten US-Senat gescheitert sei.

Ausnahmen für kleine Fluggesellschaften

Von der gestern im EP verabschiedeten Regelung sind auch Fluggesellschaften aus Nicht-EU-Staaten betroffen. Zudem fallen alle Flugzeuge ab einem Abfluggewicht von 5,7 Tonnen unter die Bestimmungen der Richtlinie. Damit werde es keine Ausnahmeregelung für Geschäftsflugzeuge geben, wie es konservative und liberale Abgeordnete verlangt hatten, freute sich der SPE-Abgeordnete Matthias Groote.
Allerdings wurde auch Ausnahmen genehmigt. Diese gelten für Forschungsflüge sowie für Flugunternehmen, die während weniger als 10.000 Tonnen an Treibhausgasen jährlich ausstoßen oder weniger als 243 Flüge während einer Periode von vier Monaten machen.
Der luxemburgische EP-Abgeordnete Robert Goebbels (SPE) enthielt sich bei der Abstimmung und argumentierte, dass die Einbeziehung der Luftfahrt in das Emissionshandelssystem nicht im Kyoto-Protokoll vorgesehen sei und die EU dieses multilateral abgeschlossene Abkommen nicht unilateral ändern könne.