/ Ex-RAF-Terroristin Becker verweigert die Aussage
Bei der Verlesung der Anklageschrift im hochgesicherten Gerichtsgebäude von Stammheim warf Bundesanwalt Walter Hemberger der 58-jährigen Becker vor, gemeinschaftlich mit anderen handelnd „aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch drei Menschen getötet zu haben“.
Becker sei an der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seinen beiden Begleitern am 7. April 1977 beteiligt gewesen. Die Bundesanwaltschaft geht jedoch – anders als der Sohn des Ermordeten, Michael Buback – nicht davon aus, dass Becker die Todesschützin war.
„Mittäterin“
Laut Anklage soll Becker maßgeblich an der Entscheidung für den Mordanschlag, an dessen Planung und der Verbreitung der Bekennerschreiben mitgewirkt haben, die am 13. und 14. April 1977 bei mehreren Zeitungsverlagen und Presseagenturen eingingen.
An den Briefumschlägen der Bekennerschreiben waren DNA-Spuren Beckers gefunden worden. Die Bundesanwaltschaft hält Becker rechtlich für eine „Mittäterin“.
Der Stammheimer Prozess wird voraussichtlich zu einem Mammutverfahren, das zumindest mehrere Monate dauern dürfte. Das OLG Stuttgart hat bislang 17 Verhandlungstage bis zum 21. Dezember angesetzt. Der Vorsitzende Richter Hermann Wieland machte aber klar, dass dies nur „eine erster Komplex“ sei und das Ende des Prozesses offen sei. Einer Gerichtssprecherin zufolge könnten bis zu 140 Zeugen und 16 Sachverständige gehört werden.
Bis heute ist ungeklärt, welches RAF-Mitglied bei dem Attentat in Karlsruhe die tödlichen Schüsse auf den 57-jährigen Buback und dessen zwei Begleiter – den 30-jährigen Fahrer Wolfgang Göbel und den 43-jährigen Justizwachtmeister Georg Wurster – abgefeuert hat.
(dapd)
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