/ EU verlangt von Frankreich Änderung der Roma-Politik
In einer internen Analyse von Justizkommissarin Viviana Reding heißt es, Ausweisungen seien nur bei vorangegangener Einzelfallprüfung erlaubt. Dies sei im französischen Recht aber nicht festgeschrieben und müsse geändert werden.
Welche Schlüsse die EU-Kommission aus der Beurteilung zieht – im äußersten Fall wäre ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Paris möglich – sei aber noch nicht entschieden, betonte eine EU-Diplomatin gestern. Die Analyse sei „vorläufig“. Am Freitag träfen sich Experten von EU und aus Frankreich abermals in Brüssel.
Am Mittwoch hatte der französische Einwanderungsminister Eric Besson keine Bereitschaft zum Einlenken gezeigt. Man habe es nicht nötig, sich „die Umsetzung von EU-Recht von Brüssel autorisieren zu lassen“, sagte er nach einem Treffen mit Reding.
Frankreich hat im Sommer 200 Roma-Lager aufgelöst, im Juli fast 1.000 Angehörige der Bevölkerungsgruppe ausgewiesen und weitere Abschiebungen angekündigt.
Dass Paris den Roma dabei 300 Euro pro Person (plus 100 Euro pro Kind) in die Hand drückt, reicht aus Sicht der Kommission nicht aus, um EU-Recht zu umgehen. Wer die sogenannte Rückkehrhilfe annimmt, reist nach französischer Interpretation „freiwillig“ aus und darf nicht nach Frankreich zurückkehren. Es gebe für EU-Bürger grundsätzlich keine Sperren, betont Reding in ihrer Analyse.
Die EU-Kommission diskutiere derzeit über neue Initiativen, wie man den Roma in Europa helfen könne, sagte die Diplomatin.
Dazu zählt die Idee von Kommissarin Reding, eine Taskforce zu gründen, um die Integration der Bevölkerungsgruppe zu begleiten. Auch in anderen EU-Staaten gibt es nach ihrer Überzeugung problematische Abschiebepraktiken. Zudem werde das Geld, das Brüssel für Integrationsmaßnahmen bereitstelle, von den Regierungen nicht effizient genutzt.