/ EU plant einheitliches Asylrecht in Europa

Die Pläne sehen in vielen Bereichen eine Lockerung vor. So soll unter anderem die Dauer von Asylverfahren EU-weit vereinheitlicht werden.
Die EU-Kommission strebe verbindliche Fristen von sechs Monaten mit sechs Monaten Verlängerung in allen Mitgliedstaaten an.
Asylbewerber sollen europaweit Anspruch auf ärztliche Untersuchung haben, um die „Verfahrensfähigkeit“ sicherzustellen.
Asylbewerber sollen dem Bericht zufolge bei der Sozialhilfe grundsätzlich mit den Bürgern des betreffenden Landes gleichgestellt werden und nach spätestens sechs Monaten uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.
(apn/tageblatt.lu)
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