EU-Kommission will Frist verlängern

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Die EU-Kommission hat entschieden, die Übergangsfrist auf das SEPA-Zahlungssystem um sechs Monate zu verlängern. Auch in Luxemburg lief die Umstellung nicht reibungslos.

Er bedauere die Entscheidung, wolle dadurch aber verhindern, dass es zu Unterbrechungen im Zahlungsverkehr komme, erklärte der zuständige EU-Kommissar Michel Barnier am Donnerstag in Brüssel. EU-Staaten und das Europaparlament müssen dem Schritt noch zustimmen.

Bisher sollte das SEPA-Zahlungssystem zum 1. Februar europaweit in Kraft treten. Die Umstellungsrate sei nicht hoch genug, um einen reibungslosen Übergang zu dem neuen System zu gewährleisten, erklärte Barnier. Auch in Luxemburg gibt es bei der Umstellung einige technische Probleme. Bei verschiedenen Dienstleistern funktionierte das System nicht. Trotzdem gehört Luxemburg der EU zufolge zu den Musterschülern, zusammen mit Musterschüler Finnland, Slowenien und der Slowakei.

SEPA ist der aus 33 Staaten bestehende Einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum. Dazu gehören die 28 EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz und Monaco.

Vereinfachte Zahlung

Ziel der Umstellung ist eine Vereinfachung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs. Mit SEPA ändern sich die Bankverbindungsdaten: Die bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen werden abgeschafft und durch neue internationale Kontonummern ersetzt, die sogenannten IBAN (englisch: International Bank Account Numbers). Diese bestehen aus 22 Stellen.

Bei inländischen Überweisungen reicht nach der Umstellung die Angabe der internationalen Kontonummer, kurz IBAN. Für SEPA-Überweisungen ins europäische Ausland ist vorerst neben der IBAN auch die internationale Bankleitzahl BIC erforderlich.

Vom 1. Februar 2014 an sollten Kreditinstitute Überweisungen und Lastschriften von Firmen und Vereinen nur noch im Sepa-Format bearbeiten dürfen. Für Überweisungen von Verbrauchern gilt eine längere Frist bis zum 1. Februar 2016.