EU findet vorläufige Einigung

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Genpflanzen sind nicht gerade beliebt in Europa. Deshalb ist auch sehr umstritten, wie sie auf den Acker kommen. In der EU gibt es nun eine Grundsatz-Einigung zum Thema.

Neue Regeln für den Anbau von Genpflanzen in Europa haben eine wichtige Hürde genommen. Dabei sollen die Staaten künftig mehr Spielraum für Anbauverbote genmanipulierter Pflanzen auf heimischen Äckern bekommen. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments verständigten sich am frühen Donnerstagmorgen in Brüssel auf einen Kompromiss.

Der italienische Umweltminister Gian Luca Galletti zeigte sich erfreut: Nun gebe es endlich die Voraussetzungen für „Wahlfreiheit auf der nationalen Ebene“. Italien hat derzeit den Vorsitz der EU-Staaten und vertrat sie deshalb bei den Verhandlungen.

Die Einigung gilt aber noch als unsicher. Das Verhandlungsergebnis muss noch von den Botschaftern der 28 EU-Staaten bestätigt werden. Diese könnten nach ersten Informationen am 10. Dezember darüber abstimmen. Der Umweltausschuss des Europaparlaments könnte im Januar folgen.

Durchbruch

Bei der Neuregelung geht es darum, wie Staaten den Anbau einer in Europa zugelassenen Genpflanze verhindern können. „Nach vier Jahren Blockade haben wir letzte Nacht den Durchbruch geschafft“, sagte die christdemokratische österreichische Europaabgeordnete Elisabeth Köstinger. Sie saß für das Parlament mit am Verhandlungstisch. Zukünftig sollen die EU-Staaten den Anbau genmanipulierter Pflanzen auch aus politischeren Gründen leichter ablehnen können – bisher müssen sie dazu neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorlegen, was schwierig ist.

Heftig umstritten war lange, ob Staaten, die den Anbau von Genpflanzen bei sich untersagen wollen, dies den betroffenen Unternehmen mitteilen müssen. Umweltschützer empörte der Gedanke, sie fürchteten, Firmen könnten damit eine zu wichtige Rolle im Entscheidungsprozess bekommen. Nun soll es den Staaten überlassen bleiben, ob sie den Gentechnik-Herstellern ihre Ablehnung signalisieren oder gleich ein Verbot aussprechen.

Weiterhin sollen Staaten, die den Anbau erlauben, die Folgen genau im Auge behalten. Sie müssen laut Köstinger der EU-Kommission Bericht erstatten, ob die Pflanzen sich über Grenzen hinweg in Nachbarländer ausbreiten, die keine Genehmigung erteilt haben.