Für den Streitfall wird sie mit einem Durchgriffsrecht über die nationalen Behörden ausgestattet, wie aus Parlaments- und Kommissionskreisen verlautete.
Letzter strittiger Punkt bei den Verhandlungen der Unterhändler war am Donnerstagnachmittag noch, wer die Krisensituation festlegt, in der die EU-Aufsicht ihr Durchgriffsrecht erhält.
Der Rat der Mitgliedsstaaten pochte darauf, die Entscheidung selbst zu treffen. Mit einer Einigung wurde im weiteren Verlauf des Abends gerechnet.
Besonders Großbritannien und Deutschland hatten sich lange gesträubt, nationale Befugnisse abzugeben. Das Parlament konnte sich in den Kompromissverhandlungen in zentralen Punkten durchsetzen.
Die Einigung muss nun noch vom Parlamentsplenum und dem Rat der Mitgliedsstaaten bestätigt werden. Am 1. Januar und damit zweieinhalb Jahre nach der Lehman-Pleite soll die Behörde ihre Arbeit aufnehmen.
(apn)
De Maart

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