Wie am Mittwoch aus Justizkreisen verlautete, erklärte eine Ermittlungsrichterin in Ceuta 16 Beamte der paramilitärischen Guardia Civil (Zivilgarde) zu Beschuldigten und lud sie zu Vernehmungen vor.
Im Februar 2014 hatten etwa 250 afrikanische Flüchtlinge versucht, von marokkanischem Gebiet aus zu einem Strand in der zu Spanien gehörenden Stadt an der Meerenge von Gibraltar zu schwimmen. Die spanische Polizei feuerte von der Küste aus Gummigeschosse ab, um die Afrikaner zur Umkehr zu zwingen. Etwa 15 Flüchtlinge ertranken.
Hilfsorganisationen hatten beklagt, dass das Verfahren bei der spanischen Justiz sich ungewöhnlich lange hinziehe. Die Ermittlungsrichterin hatte den Fall zunächst dem Nationalen Gerichtshof in Madrid übertragen, weil sich die Tragödie nach ihrer Ansicht nicht auf dem Stadtgebiet von Ceuta ereignet hatte. Das Madrider Gericht entschied jedoch, dass die Justiz in der Exklave zuständig sei.
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