Ehemalige RAF-Terroristin Becker wegen Buback-Mordes angeklagt

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33 Jahre nach der Ermordung des Generalbundesanwalts Siegfried Buback und seiner zwei Begleiter in Karlsruhe hat die Bundesanwaltschaft am Donnerstag Anklage gegen die RAF-Terroristin Verena Becker erhoben. Die 57-Jährige soll sich vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verantworten.

Ihr wird eine Beteiligung an dem Attentat der Terrororganisation Rote-Armee-Fraktion vom 7. April 1977 vorgeworfen, wie die oberste Justizbehörde in Karlsruhe mitteilte. Bei dem Anschlag waren der 57-jährige Generalbundesanwalt, sein Fahrer Wolfgang Göbel und der Justizbeamte erschossen worden.

Die Terroristen entkamen auf einem Motorrad. Zu der Tat bekannte sich das RAF-Kommando „Ulrike Meinhof“. Wer die Schüsse abgab, ist bis heute ungeklärt.

Als Täter galten lange Günter Sonnenberg, Knut Folkerts und Christian Klar. Das erste Ermittlungsverfahren gegen Verena Becker war 1980 mangels Beweisen eingestellt worden.

Neun Jahre Haft

Becker war zusammen mit Sonnenberg am 3. Mai 1977 in Singen verhaftet worden. Zuvor lieferten sich die beiden Terroristen eine Schießerei mit der Polizei, bei der mehrere Beamte und sie selbst verletzt wurden.

Wegen der Straftaten bei der Festnahme wurden sie zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Nach neun Jahren und zwei Monaten Haft wurde Becker 1989 vom damaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker begnadigt.

Mit der erneuten Überprüfung von Bekennerschreiben aus den 70er Jahren konnte mit moderner Kriminaltechnik nachgewiesen werden, dass DNA-Spuren an einem Bekennerschreiben von ihr stammen.

Daraufhin war Becker im August 2009 in Untersuchungshaft gekommen, kurz vor Weihnachten aber wegen fehlender Fluchtgefahr wieder freigelassen worden.

(apn)