Die Verjährung droht

Die Verjährung droht
(Thomas Frey)

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Wer Sozialbeiträge in einem Land bezahlt, muss für Einnahmen in einem anderen Land keine mehr bezahlen, entschied der Europäische Gerichtshof. Vorsicht: Es gilt eine Verjährungsfrist von zwei Jahren.

Das Urteil wurde am 26. Februar 2015 gesprochen. Betroffen ist zwar Frankreich, aber das Urteil ist europaweit gültig. Ein Holländer, der in den Niederlanden Sozialabgaben bezahlt, sollte in Frankreich die Sozialsteuer CSG und die Sozialschuldensteuer CRDS auf seine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung bezahlen. „Das geht so nicht“, entschied der Europäische Gerichtshof unter Berufung auf eine europäische Konvention, wonach man Sozialabgaben immer nur einmal in einem Land in der Europäischen Union bezahlt. Wenn in einem anderen Land Einkünfte erzielt werden, müssen dafür keine Sozialgebühren mehr in dem Land bezahlt werden. Der Europäische Gerichtshof hatte damit seine seit 2000 bestehende Rechtsprechnung bestätigt.

Frankreich befindet sich in einer unangenehmen Lage. Die zu Unrecht kassierten Sozialbeiträge belaufen sich auf zwischen einer und zwei Milliarden Euro, sagt Finanz-Staatssekretär Christian Eckert. Das tut weh, wo Frankreich schon mit sinkenden Steuereinnahmen rechnen muss. Ein höheres Budget Defizit rückt in greifbare Nähe, ein ausgeglichener Staatshaushalt in weitere Ferne. Neue Probleme mit der Europäischen Union werden wahrscheinlich. Die Rückzahlungen werden nach Berechnungen der französischen Regierung etwa ein Viertel der Sondereinnahmen aus der Regulierung von Steuerhinterziehungen betreffen. Mit diesen Sondereinnahmen sollten eigentlich die angekündigten Steuervergünstigungen für untere Einkommensklassen finanziert werden.

Frankreich spielt auf Zeit

Frankreich spielt daher auf Zeit. Das Urteil soll erst zur Kenntnis genommen werden, wenn das höchste französische Verwaltungsgericht das Urteil des Luxemburger Gerichtshofes in französisches Recht umgesetzt hat. Nicht klar ist, ob die Steuerverwaltung von sich die Steuerbescheide mit den zu Unrecht erhobenen Sozialbeiträgen korrigiert oder ob die Betroffenen selbst tätig werden müssen.

Da Frankreich sichtlich auf Zeit spielt, und auf die Verjährung zahlreicher Ansprüche setzt, sollten möglicherweise Betroffene ihre Situation prüfen und von sich eine Rückerstattung der Sozialbagaben CSG und CRDS bei der für sie zuständigen lokalen französischen Steuerverwaltung verlangen. Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre und läuft.