/ Aktionärsrecht: EU-Kommission kritisiert Luxemburg
Die Umsetzungsfrist der Richtlinie über Aktionärsrechte endete am 3. August 2009. Da Belgien, Zypern, Griechenland, Spanien, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande, Portugal und Schweden die Richtlinie bisher nicht umgesetzt haben, wird die Kommission jeweils eine mit Gründen versehene Stellungnahme an diese Länder richten, teilte sie am Donnerstag mit.
Die Richtlinie über Aktionärsrechte führt bestimmte Mindestanforderungen ein, um sicherzustellen, dass Aktionäre von Unternehmen, deren Anteile auf einem geregelten Markt gehandelt werden, frühzeitig vor Hauptversammlungen Zugang zu den relevanten Informationen erhalten. Zudem müssen sie über einfache Möglichkeiten verfügen, ihr Stimmrecht auch aus der Ferne auszuüben.
Wichtige Elemente sind dabei insbesondere die Veröffentlichung von Unterlagen im Internet sowie die Möglichkeit, über einen Vertreter oder auf elektronischem Weg an Abstimmungen teilzunehmen. Die Aktiensperre wird abgeschafft; neu sind zudem Mindestanforderungen hinsichtlich Frage-, Vorschlags- und Beschlussvorlagerechten bei Hauptversammlungen. Die Richtlinie lässt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die Ausübung der in der Richtlinie genannten Rechte durch zusätzliche Maßnahmen weiter zu erleichtern.