Auf Freispruch plädiert

Auf Freispruch plädiert
(Stefan Sauer)

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Im „School-Leaks“-Prozess waren am vierten Verhandlungstag weiter Plädoyers angesagt. Die Verteidiger plädierten vehement auf Freispruch. Der Staatsanwalt erklärte, dass die Entscheidung im Ermessen des Gerichts liege.

Der „School-Leaks“-Prozess wurde nun bereits um einen vierten Tag verlängert. Am Donnerstag wurden die Plädoyers abgeschlossen, und das Gericht teilte zum Ende der Verhandlungen mit, dass das Urteil am 9. Februar verkündet wird.

Keine Verletzung des Berufsgeheimnisses

Am vierten Verhandlungstag ging es weiterhin um die Verteidigung. Alle Anwälte der Angeklagten beriefen sich darauf, dass es sich bei dem Handeln ihrer Mandanten nicht implizit um eine sogenannte „violation du secret professionnel“ handele. Immer wieder wurde der passende Artikel bezüglich des Berufsgeheimnisses von den Anwälten zitiert. Sie waren alle vier der Auffassung, dass dieser Artikel zu unklar formuliert sei und Spielraum für unterschiedliche Interpretationen lasse.

Der Verteidiger von Natacha F. bekräftige dies ebenfalls und erläuterte, dass aufgrund der unpräzisen Formulierung dieses Artikels es äußerst schwierig sei klar zu sagen, ab wann man von einer Verletzung des Berufsgeheimnisses sprechen könne, und ob es sich in diesem Fall um eine handele.

Kein eindeutiger Vermerk

Zudem ging er erneut auf den Punkt ein, dass der Umschlag mit den Prüfungsunterlagen nicht ausdrücklich vom Bildungsministerium mit einem Vermerk versehen gewesen sei, der darauf hinweise, dass es sich um vertrauliche Unterlagen handele. Auch der Anwalt von Tatiana K., Maître Sam Ries, bekräftigte, dass das Bildungsministerium betont habe, die Unterlagen als reine Information an die Sekundarlehrer verschickt zu haben. Daher könne man hier nicht wirklich von vertraulichen Unterlagen sprechen, wie es der Fall bei einem „Premièresexamen“ sei.

Seine Mandantin, erläuterte der Anwalt von Natacha F., habe die Unterlagen an Drittpersonen weitergegeben – lediglich weil sie davon überzeugt war, dass die Prüfungen nach der von Tatiana K. angekündigten Veröffentlichung, ohnehin annulliert werden. Daher plädierte er wie auch die Verteidiger von Danielle H., Tatiana K. und Christian S. auf Freispruch.

Eine politische Aktion

„Die Verteidigung zeigt sich hier, als seien sie Opfer eines nicht funktionierenden Systems“, kritisierte Maître Michel Molitor, der das Bildungsministerium als Nebenkläger vertritt. Er resümierte nochmals, dass die Aktion ursprünglich von Tatiana K. ausging, die die Prüfungsunterlagen an ihren Freund weiterleitete, der Mitglied der CSV sei. Somit handele es sich hier nicht unbedingt nur um eine Aktion aus gutem Willen heraus, um auf bestehende Missstände aufmerksam zu machen.

Die Konsequenz sei hier eine politische Aktion gewesen, so Maître Molitor. Das Hauptziel, betonte er, sei gewesen einen politischen Skandal auszulösen und das von der Angeklagten Tatiana K. und ihrem Lebensgefährten, der am Mittwoch eine Klage vom Bildungsministerium erhielt.

Entscheidung des Gerichts

Der Staatsanwalt Jean-Paul Frising hielt sich eher bedeckt bei seinem Plädoyer. Er meinte, dass die definitive Entscheidung nun im Ermessen des Gerichts liege. Allerdings betonte er auch, dass es absurd sei, die betreffenden Prüfungsunterlagen nicht als vertrauliche Dokumente einzustufen. „Was in dieser Prozessakte irritiert hat, sind unsere Staatsbeamten. Sie haben jede Menge Rechte, jedoch haben sie auch Verpflichtungen“, so der Staatsanwalt. Zum einen würden sich die Lehrer über ihren Status als Staatsbeamte erfreuen, allerdings würden zum anderen einige unter ihnen sich häufig als „freischaffende Artisten“ sehen und ihre Verpflichtungen außer Acht lassen, so Frising.

Die Angeklagten müssen nun bis zum 9. Februar auf ihr Urteil warten. Die Höchststrafe die ihnen zukommen kann, sind sechs Monate Haft und eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro. Der Staatsanwalt betonte jedoch, dass man beachten müsse, dass die Angeklagten keinerlei Vorstrafen hätten, somit könnte die Gefängnisstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden.