Auch Straßburg verdonnert Russland

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Die Zerschlagung des Yukos-Konzerns hat weiter Folgen für Russland. Zum zweiten Mal binnen weniger Tage wird Moskau zu Entschädigung in Milliardenhöhe verurteilt. Die Gründe sind widersprüchlich.

Innerhalb weniger Tage ist Russland wegen seines Vorgehens gegen die früheren Eigner des Ölkonzerns Yukos erneut zu einer Milliardenentschädigung verurteilt worden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg sprach den früheren Aktionären am Donnerstag eine Entschädigung in Höhe von knapp 1,9 Milliarden Euro zu.

Im Gegensatz zum Urteil des Ständigen Schiedsgerichtshofes in Den Haag sehen die Straßburger Richter aber keinen politischen Zusammenhang hinter der Yukos-Zerschlagung. In Straßburg wurden Fehler im russischen Steuerverfahren gegen Yukos geahndet. Wie in den Niederlanden ist auch der Spruch in Straßburg gerichtlich anfechtbar.

2011 war noch alles rechtens

Die Ex-Eigentümer hatten in Straßburg eine Entschädigung von rund 71 Milliarden Euro gefordert. Sie warfen Russland eine unrechtmäßige Zwangsenteignung zur eigenen Bereicherung vor. Der Gerichtshof in Straßburg hatte bereits 2011 über das russische Steuerverfahren gegen Yukos geurteilt und dabei das Vorgehen als insgesamt rechtens angesehen. Über die Schadenersatzforderung wollte das Gericht damals nicht entscheiden, um eine mögliche Einigung zwischen Yukos und der russischen Regierung abzuwarten. Dazu fiel jetzt das Urteil.

Erst am Montag hatte der Ständige Schiedsgerichtshof in Den Haag Russland eine Rekordentschädigung von gut 37 Milliarden Euro abverlangt. Die Auflösung von Yukos sei politisch motiviert gewesen, hieß es in dem Schiedsspruch.

2011 hatte der Straßburger Gerichtshof entschieden, die Yukos-Steuerschulden seien „Ergebnis legitimer Verfahren der russischen Regierung, um der Steuerhinterziehung des Unternehmens entgegenzutreten“. Damit wies Straßburg Vorwürfe der Ex-Aktionäre über einen politischen Hintergrund der Steuerverfahren zurück.

Russland: „Ungerecht“

Russland hat die zweite Verurteilung aus Straßburg als „ungerecht“ kritisiert. Das Verfahren sei ein Beispiel für eine „parteiische Herangehensweise“, teilte das Justizministerium am Donnerstag in Moskau mit. Russland werde gegen das Urteil Revision einlegen, hieß es.

Das Ministerium in Moskau kritisierte die Straßburger Rechtsprechung als widersprüchlich. Die Richter hätten bisher im Yukos-Fall die Rechtmäßigkeit der russischen Gerichtsurteile bestätigt. Das jetzige Urteil stelle Russlands nationales Recht infrage, selbst die Strafe bei Gesetzesverstößen festzulegen. Zudem seien in dem Verfahren zuletzt neue Personen aufgetreten, die gar keinen Zugang zum Prozess beantragt hätten, kritisierte die Behörde.