Assange darf ausgeliefert werden

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(dpa)

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Der Internetaktivist und Wikileaks-Gründer Julian Assange darf von Großbritannien nach Schweden ausgeliefert werden. Diese Entscheidung hat das höchste britische Gericht am Mittwoch bekanntgegeben.

Die schwedische Justiz will die Auslieferung des Internetaktivisten und Wikileaks-Gründers Julian Assange innerhalb von zehn Tagen nach der endgültigen Entscheidung in Großbritannien durchsetzen. Das kündigte die zuständige Staatsanwaltschaft in Göteborg unmittelbar nach dem grünen Licht für die Auslieferung durch das höchste britische Gericht in London am Mittwoch an. Gegen den Australier wird seit Sommer 2010 wegen des Vorwurfs sexueller Nötigung in dem skandinavischen Land ermittelt.

Unklar war noch, ob Assange als letzte Möglichkeit zur Verhinderung seiner Auslieferung den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anruft. Bis zur Klärung dieser Frage einschließlich einer Entscheidung des Gerichtshofes in Straßburg würde die Zehn-Tages-Frist nicht gelten. Die zuständige Staatsanwältin Marianne Ny will sich erst äußern, wenn die britische Entscheidung zu ihrem Auslieferungsbegehren unwiderruflich Rechtskraft erlangt hat.

In Schweden müsste Assange innerhalb von 96 Stunden (vier Tagen) einem Haftrichter vorgeführt werden. Die Staatsanwältin will Assange zu den Vorwürfen zweier schwedischer Frauen wegen sexueller Nötigung verhören. Sie hatte im Sommer 2010 einen europäischen Haftbefehl ausstellen lassen, um dieses Verhör nach Assanges Ausreise aus Schweden zu erzwingen.