Artikel 129 regelt den Fall des Beamten, der ins Parlament gewählt wurde. Und das auf unmissverständlicher Weise. Der Betroffene wird sofort „demissioniert“, wenn er den Eid als Abgeordneter abgelegt hat. Der Artikel zählt nicht nur für Staatsbeamte, sondern für alle Mitarbeiter staatlicher oder öffentlicher Verwaltungen: Angestellte und vormalige, als Arbeiter bezeichnete Staatsdiener, Mitarbeiter staatlich kontrollierter Einrichtungen oder assimilierter Bereiche wie die Eisenbahn.
1968 ist das Gesetz dahingehend abgeändert worden, dass Deputierten, die beim Staat angestellt sind, ein Ruhegehalt von 66 Prozent des Gehalts bezahlt wird, zusätzlich zur Abgeordnetendiät. Während ihrer Abgeordnetenzeit setzen sie jedoch ihre staatliche Laufbahn fort: Das heißt, die ihnen zustehenden Gehaltserhöhungen und Beförderungen werden ihnen automatisch angerechnet. Sollten sie später aus dem Parlament ausscheiden und zurück in den Staatsdienst wechseln, werden sie ohne viel eigenes Zutun oder Beförderungsprüfungen abgelegt zu haben in einer höheren Gehaltsstufe gelangt sein.
Automatisch Karriere machen
Beispiele für diese automatische Karriere-Entwicklung gibt es zuhauf. So trat der DP-Politiker Eugène Berger als ehemaliger Lehrer ins Parlament, wurde Staatssekretär. 2004 wurde er nicht mehr wiedergewählt. Ins normale Leben ging er nicht als einfacher Lehrer zurück, sondern als hochrangiger Beamter. Sein Parteikollege und ebenfalls ehemaliger Staatssekretär Jos Schaack schloss seine berufliche Laufbahn als Direktor der Zollverwaltung ab, obwohl er vor seiner Passage auf Krautmarkt eine rangniedrigere Funktion innegehabt hatte. Eine ähnliche Laufbahnentwicklung haben auch Deputierte, die bis vor ihrem Einzug ins Parlament bei staatlich kontrollierten Unternehmen wie etwa die Eisenbahn gearbeitet haben.
De Maart

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