Arbeitnehmer, die großen Verlierer

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LUXEMBURG - Der LCGB kritisiert, dass das Personal der Geschäfte, die an Samstagen und den Vorabenden von Feiertagen länger geöffnet haben, ihre Überstunden nicht bezahlt bekommt.

Die Gewerkschaft traf sich am Dienstag mit Mittelstandsministerin Françoise Hetto-Gaasch, um über den Gesetzentwurf über die Verlängerung der Ladenschlusszeiten zu diskutieren.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Geschäfte an Samstagen und den Vorabenden von Feiertagen nicht um 18 Uhr, sondern erst um 19 Uhr ihre Türen schließen dürfen. Der LCGB will jedoch, dass am Vortag des Nationalfeiertages (23. Juni), des 24. Dezembers (Weihnachten) und des 31. Dezembers (Sylvester) eine Ausnahme gemacht wird, und die Läden schon um 18 Uhr schließen. Des Weiteren bevorteile die Regelung die großen Geschäftsgalerien. Der Einzelhandel hat nicht viel davon, moniert die Gewerkschaft.

Schließlich fragt sich der LCGB, warum die Diskussion über die Ladenschlusszeiten noch nicht beendet wurde. Da sich die Sozialpartner nicht einig wurden, sei eine Übergangsregelung entschieden worden. Die Geschäfte bleiben nicht bis 20 Uhr, wie bisher, sondern nur bis 19 Uhr offen. Aber auch dieser Kompromiss benachteilige das Personal der Läden, weil sie nicht für die geleistete Überstunde entschädigt werden. Dabei würde die Mehrzahl der Arbeitnehmer (vor allem Frauen) des Handelssektors oft nicht mehr als den Mindestlohn verdienen, regt sich die Gewerkschaft auf. Schließlich stelle die neue Regelung die Frauen vor große Probleme, wenn es darum geht, Berufs- und Privatleben zu vereinbaren.