Anwalt plädiert auf „fahrlässige Tötung“

Anwalt plädiert auf „fahrlässige Tötung“
(dpa)

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Die Verteidigung des unter Mordverdacht stehenden Paralympics-Stars Oscar Pistorius plädiert auf eine Anklage wegen "fahrlässiger Tötung".

Eine solche Anklage würde eine weitere Inhaftierung des wegen Mordes beschuldigten 26-Jährigen nicht rechtfertigen, betonte Anwalt Barry Roux am Freitag zum Ende einer viertägigen Anhörung vor dem Magistratsgericht in Pretoria.

Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den beinamputierten Profisportler des „vorsätzlichen Mordes“ an seiner Freundin Reeva Steenkamp (29). Eine Entscheidung über eine Freilassung von Pistorius gegen Kaution bis Prozessbeginn wurde für den frühen Nachmittag erwartet.


Staatsanwalt: Pistorius Darstellung unglaubwürdig

Am Freitagmorgen hatte der Staatsanwalt versucht, die Glaubwürdigkeit von Pistorius infrage zu stellen. Die Schilderungen des Athleten über den Verlauf der Tatnacht seien „nicht wahr“, seine Version „unwahrscheinlich“, sagte Gerrie Nel. Der Angeklagte dürfe weder wegen seiner Behinderung noch seiner Berühmtheit anders behandelt werden als jeder andere Verdächtige in Südafrika.

Pistorius‘ Anwalt Barry Roux hatte am Donnerstag angebliche Falschinformationen des Staatsanwalts und krasse Fehler der Ermittlungsbeamten am Tatort beklagt. Für den Mordvorwurf habe die Polizei keine Belege gefunden.

Pistorius sagt, er habe in der Nacht zum Donnerstag vergangener Woche seine Freundin aus Versehen erschossen, weil er glaubte, im Badezimmer befinde sich ein Einbrecher.