Anklage gegen Edathy

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(dpa)

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Die Staatsanwaltschaft Hannover erhebt Anklage gegen Sebastian Edathy. Auf einem Computer des SPD-Politikers sollen Internet-Links zu Kinderpornos gefunden worden sein.

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat gegen den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy Anklage wegen des Verdachts auf Besitz kinderpornographischer Bilder und Dateien erhoben. Edathy soll entsprechendes Material über seinen Bundestags-Laptop heruntergeladen haben, teilte die Behörde am Donnerstag in Hannover mit. Im Falle einer Verurteilung droht Edathy eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.

Die Verhandlung solle „wegen der besonderen Bedeutung des Verfahrens“ vor dem Landgericht Verden stattfinden, kündigte die Staatsanwaltschaft an. Möglich gewesen wäre auch eine Anklage am Amtsgericht. Laut Anklage hat Edathy in der Zeit vom 1. bis 10. November 2013 an sechs Tagen über seinen Bundestags-Laptop kinderpornographische Bild- und Videodateien aus dem Internet herunter geladen. Außerdem soll er im Besitz eines Bildbandes und einer CD gewesen sein, welche die Staatsanwaltschaft als jugendpornographisch bewertet.

Meldung aus Kanada

In dem so genannten Fall Edathy geht um Kinderpornografieverdacht, um die mögliche Weitergabe von Dienstgeheimnissen und um mögliche Ermittlungspannen. Während die Staatsanwaltschaft Hannover die juristischen Aspekte beleuchtet, kümmert sich inzwischen ein Untersuchungsausschuss des Bundestags um die politische Dimension.

Edathys Name war im Zusammenhang mit Kinderpornografie in Kanada aufgetaucht. Die dortigen Behörden informierten 2011 das Bundeskriminalamt (BKA), das aber offenbar zunächst nicht aktiv wurde. Erst zwei Jahre später informierte das BKA das Bundesinnenministerium über den Verdacht gegen Edathy. Der damalige Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) weihte Edathys Parteichef Sigmar Gabriel ein, weswegen er später zurücktreten musste. Edathy legte im Januar sein Mandat nieder und tauchte unter.