Anklage fordert fünfeinhalb Jahre Haft

Anklage fordert fünfeinhalb Jahre Haft
(AFP)

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Im Steuer-Prozess gegen Uli Hoeneß fordert die Anklage eine Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten für den Präsidenten des FC Bayern München.

Staatsanwalt Achim von Engel sagte am Donnerstag vor dem Landgericht München II, Hoeneß sei der Steuerhinterziehung überführt. Die von ihm Anfang 2013 eingereichte Selbstanzeige sei unvollständig gewesen und damit unwirksam. Die Verteidigung hat höchstens eine Bewährungsstrafe für ihren Mandanten gefordert. Der Verteidiger des Präsidenten
des FC Bayern München, Hanns W. Feigen, sagte, auch falls das Gericht Hoeneß‘ Selbstanzeige für nicht wirksam halte, sei eine Bewährungsstrafe „tat- und schuldangemessen“.

Mit der Urteilsverkündung ist wahrscheinlich noch im Laufe des Tages zu rechnen. „Sofern keine weiteren Beweisanträge gestellt werden, ist das durchaus im Bereich des Möglichen“, hatte Gerichtssprecherin Andrea Titz vor Sitzungsbeginn mitgeteilt.

Bis zu zehn Jahre Gefängnis

Die Staatsanwaltschaft war in ihrer Anklage von 3,5 Millionen Euro hinterzogenen Steuern ausgegangen. Sie hält die Selbstanzeige von Hoeneß aus dem Januar 2013 für nicht gültig. Im Laufe des Prozesses vervielfachte sich die Summe aufgrund neuer Unterlagen auf 27,2 Millionen Euro. Damit drohen Hoeneß im Extremfall bis zu zehn Jahre Haft. Voraussetzung für die maximale Freiheitsstrafe ist, dass das Gericht einen besonders schweren Fall von Steuerhinterziehung sieht.

Erachten die Richter hingegen die Selbstanzeige für gültig, könnte das Verfahren eingestellt werden und Hoeneß straffrei bleiben. Die Steuerschuld plus Zinsen müsste er aber bezahlen. Beide Parteien, Staatsanwaltschaft und Verteidigung, könnten in Revision gehen.