Am Donnerstagmorgen wurde das definitive Urteil in erster Instanz des sogenannten „School-Leaks“-Prozesses verkündet. Das Gericht sprach alle vier Angeklagten frei. Das Gericht sieht keine Verletzung des Berufsgeheimnisses. Das Urteil wurde von den Angeklagten sowie von den Verteidigern mit Erleichterung angenommen.
Die Anwälte merkten aber an, dass man nun abwarten müsse ob von Seiten des Staatsanwalts Einspruch erhoben wird. Dafür habe er nun 40 Tage Zeit.
Angefangen hatte die „School Leaks“-Affäre im März 2015. Die Testfragen der nationalen Schulleistungstests des Lernzyklus 4.2 der Grundschule zirkulierten im Vorfeld der Examen unter verschiedenen Eltern.
Prozess seit September 2016
Vier Sekundarschullehrerinnen aus dem Echternacher Lyzeum wurden daraufhin suspendiert. Sie sollen die Fragen in Umlauf gebracht haben.
Ab September 2016 standen drei angeklagte Sekundarschullehrerinnen sowie der Lebensgefährte einer der Lehrerinnen vor Gericht. Nach den ersten beiden Verhandlungstagen wurde der Prozess bis Januar 2017 ausgesetzt.
Im Januar wurden anschließend an insgesamt vier Prozesstagen Zeugen gehört, darunter auch Claude Meisch. Zudem kamen die Angeklagten nochmals zu Wort und die Anwälte gaben ihre Plädoyers ab.
Auch wenn es am Donnerstag einen Freispruch gab, wurde das Lehrpersonal bereits vom staatlichen „Conseil de discipline“ mit disziplinarischen Maßnahmen (Link) belegt.
Lange Gesichter in der Politik
#Schoolleaks: Beschëllegt acquittéiert trotz Aveu. Gespaant op Argumentatioun vum Geriicht. Wat fir Konsequenzë fir Schoul a Verwaltung?
— Claude Meisch (@MeischClaude) 9. Februar 2017
#schoolleaks : Prüfungen oder Examen am viraus erausginn ass fir Enseignants net stroofbar #àlabonheur
— Corinne Cahen (@CorinneCahen) 9. Februar 2017
De Maart

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