Das bisherige Verbot der sogenannten Sukzessivadoption verstoße gegen das Recht auf Gleichbehandlung, entschieden die Verfassungs-Richter in einem am Dienstag verkündeten Urteil. Damit hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschränkungen beim Adoptionsrecht homosexueller Lebenspartner für verfassungswidrig erklärt.
Dabei geht es um Fälle, in denen einer der beiden Partner ein Kind adoptiert hat und der andere Partner zusätzlich Adoptivmutter oder -vater werden möchte. Auch schwulen und lesbischen Paaren in einer Lebenspartnerschaft müsse in diesen Fällen grundsätzlich eine Adoption möglich sein, entschied das Gericht.
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