Abkommen für einen fairen Wahlkampf

Abkommen für einen fairen Wahlkampf
(dpa/uwe Anspach)

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Kommunalwahlkampf ist für Politiker eine feine Sache. Damit der auch sauber und fair abläuft, haben am Freitag sechs Parteien in Luxemburg ein Abkommen unterzeichnet.

LSAP, DP, Déi Gréng, CSV, ADR und die Piratepartei unterzeichnen zum ersten mal ein Wahlkampfabkommen für die Gemeindewahlen 2018. Das Abkommen soll einen fairen und sachlichen Wahlkampf garantieren, so die Parteien.

In dem Wahlabkommen wurden unter anderem bestimmte Beschränkungen festgehalten um den fairen Wahlkampf zu garantieren.

Begrenzung des Werbebudgets

Zu diesen Beschränkungen zählt beispielsweise eine zeitliche Begrenzung ab wann die Parteien ihren Wahlkampf für die Gemeindewahlen beginnen können. Der Startschuss soll somit am 9. September fallen, bestätigt Yves Kruchten der LSAP.

Des Weiteren wurden finanzielle Beschränkungen für Werbung, wie Wahlspots oder Werbeannoncen festgehalten. Für die Parteien liegt nun das finanzielle Limit für Wahlkampfwerbung bei 75.000€. In diesem Rahmen verzichten die Parteien im Abkommen auf Werbeplakate auf öffentlichen Transportmitteln.

Das erste Mal

Es ist das erste Mal, dass die Parteien ein solches Abkommen für die Gemeindewahlen abschließen. Bisher wurde dies nur bei Parlamentswahlen unternommen.

Um sich zu einigen wurde das Abkommen in drei Sitzungen diskutiert, an welchen alle interessierten Parteien teilnehmen konnten.

Absage von déi Lénk

Allerdings haben zwei Luxemburger Parteien das Wahlkampfabkommen nicht mitunterzeichnet. Hierzu gehören die KPL und déi Lénk. Yves Cruchten bestätigt, dass die KPL nicht an den Sitzungen teilgenommen haben, déi Lénk allerdings schon.

Einen Tag vor der Unterzeichnung hat déi Lénk allerdings in einer Pressemitteilung verkündet, dass sie das Abkommen nicht mit unterzeichnen werden. “Wir lehnen das Wahlkampfabkommen in seiner jetzigen Form ab und wollen auch nicht mehr Teil eines Prozesses sein, der lediglich dazu dient die Wählerinnen und Wähler zu täuschen”, heißt es in ihrer Pressemitteilung. Für déi Lénk geht die Beschränkung der Wahlwerbung nicht weitgenug.

Die KPL ist ähnlicher Meinung und schreibt in einer Pressemitteilung: „Das ist eine Irreführung der Öffentlichkeit. Wieso sollte man von einem Wahlkampf sagen er sei fair, wenn die einen Parteien für den Wahlkampf über sehr große Geldbeträge verfügen, die KPL aber auf Spenden und Beiträge ihrer Mitglieder angewiesen ist.“

Yves Cruchten bedauert die Entscheidung von déi Lénk, vor allem weil seiner Ansicht nach die Partei während den Sitzungen dazu beigetragen habe das Abkommen besser zu gestalten. Nun bezeichnet er die Entscheidung, einen Tag vor Unterzeichnung abzuspringen, als etwas “spezielle Entscheidung”.

Gegen “hate speech”

Zusätzlich zum Wahlkampfabkommen wurde ein zweites Abkommen zwischen den Parteien unterzeichnet. Hierbei geht es um eine Vereinbarung, die darauf abzielt, dass die Parteien während der Wahlkampagnen darauf achten, dass kein so genannter “hate speech” in den sozialen Medien verbreitet wird. Zudem soll das Abkommen helfen “fake news” zu verhindern.

Allerdings wurde dieses zweite Abkommen nicht vom ADR mitunterzeichnet. “Dieses Abkommen kann der ADR nicht mittragen da wir finden, dass es schwierig ist diese Begriffe zu definieren. Für uns stellt sich die Frage wer eigentlich darüber entscheidet ob es sich um einen “hate speech” handelt”, so Alex Penning des ADR.